In Schönau ist Feuerwerk verboten, in Neckarsteinach darfs knallen
Grund der Absage im Badischen ist die Schweinepest. In Hessen spricht "nichts gegen die Vierburgenbeleuchtung".

Neckarsteinach/Schönau. (cm) Groß war die Aufregung im badischen Schönau in der vergangenen Woche: Im früheren Klosterstädtchen wollte es der Schützenverein zu seinem 450. Jubiläum am Stadtfest-Wochenende mit einem großen Feuerwerk richtig krachen lassen. Doch er durfte nicht: Das für Schönau zuständige Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises versagte dem Verein die Genehmigung.
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