Mit dem Dienstfahrrad zur Verkehrsentlastung beitragen
Radgeschäft-Inhaber Markus Kunkel erklärt Fördermöglichkeiten

Markus Kunkel (links) und Christian Lang (rechts, beide "Rad Sport Bergstraße") bei der Radübergabe an Bernd Kohl. Foto: P
Hirschberg. (ze) Der Stau auf der Bundesstraße B3 in Großsachsen, die Suche nach einem Parkplatz in den Innenstädten oder das möglicherweise drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in einigen Großstädten: All dies lässt sich umgehen, wenn man mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz kommt. Mit einem hochwertigen Fahrrad, etwa einem E-Bike, ist man flott unterwegs, doch solche Fahrräder kosten leicht eine vierstellige Summe.
Eine finanzielle Unterstützung durch Staat und Arbeitgeber wäre da sicherlich hilfreich - und tatsächlich gibt es diese. "Seit vier Jahren ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen steuerrechtlich gleich gestellt", erläuterte der Inhaber des Fahrradgeschäfts "Rad Sport Bergstraße" in Leutershausen, Markus Kunkel.
Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er das Fahrrad besorgt, und es seinem Arbeitnehmer überlässt, der es dann auch privat nutzen darf. Die Anschaffung des Fahrrads als Dienstfahrzeug für Mitarbeiter sowie laufende Kosten kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen. Im Gegenzug muss der Arbeitnehmer monatlich ein Prozent des Brutto-Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, wenn er das Dienstfahrrad auch privat nutzten möchte. Dafür darf er für die Fahrt von der Wohnung bis zum Arbeitsplatz 30 Cent pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung geltend machen. "Neun bis zehn Fahrräder passen auf einen Autoparkplatz", hebt Kunkel hervor. Zudem könne auch in kleineren Kommunen, wie etwa in Hirschberg, die Anschaffung von Dienstfahrrädern zur Verkehrsentlastung beitragen. Das zeige das Beispiel eines Unternehmens aus einer Gemeinde im Schwarzwald, wo von 400 Mitarbeitern, die früher mit dem Auto zur Arbeit fuhren, mittlerweile 200 auf Diensträder umgestiegen sind.
Eine für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer einfache Lösung bestünde laut Kunkel darin, das hochwertige Fahrrad zu leasen. Der Leasingvertrag laufe meistens über drei Jahre, die Raten für ein Dienstrad könnten vom Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung gezahlt werden, an denen sich der Arbeitgeber beteiligen und diese Kosten als Betriebsausgaben absetzen kann. Der Arbeitnehmer senkt sein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt und am Ende der Laufzeit gibt es dann für den Arbeitnehmer oft noch die Möglichkeit das Fahrrad kostengünstig zu erwerben."Insgesamt lassen sich so bis zu 30 Prozent des Listenpreises einsparen", sagt Kunkel, der mit seinem Fahrradgeschäft selbst Partner zweier derartiger Leasingfirmen ist.
In Hirschberg habe ein Unternehmen diese Idee bereits umgesetzt und ein Dienstfahrrad über einen Leasingvertrag einem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Doch Kunkel möchte die Menschen nicht nur aufgrund der dadurch entstehenden Entlastung des Straßenverkehrs zum Fahrradfahren animieren.
Er betont ebenso den mit dem Fahrradfahren verbundenen gesundheitlichen Aspekt. Nicht nur, dass man sich dabei mehr bewegt als beim Autofahren, es sei auch stressfreier, wenn man keinen Parkplatz suchen müsse. Und das Unternehmen könne mit einem Dienstfahrrad die Motivation der Mitarbeiter fördern.



