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Hintergrund Leimener Zementfabrik Materialseilbahn

14.02.2023 UPDATE: 13.02.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden

Die Leimener Zementfabrik wurde 1896 von der "Portland-Cement-Werke Heidelberg AG" – später Heidelberg Cement, heute Heidelberg Materials – errichtet. Das 1873 gegründete Unternehmen war nach einem Brand am Fabrikgebäude in Heidelberg auf der Suche nach einem neuen Standort, möglichst in der Nähe der Rohstoffe. Schnell entstanden in Leimen rund um das Werk Wohnungen und eine eigene Gemeinde mit Festhalle, Kindergarten und Hallenschwimmbad. "Das Zementwerk und Leimen waren für Generationen quasi ,eins’", betont auch Leimens Oberbürgermeister Hans D. Reinwald. "Viele Leimener Schulkinder haben früher im Schwimmbad des Zementwerks schwimmen gelernt, bei der Arbeit im Zementwerk hat oft der Sohn den Vater abgelöst." Doch im September 2020 kündigte Heidelberg Materials das Ende der Klinkerproduktion in Leimen für Anfang 2023 und die Umwandlung vom Zement- zum reinen Mahlwerk an. "Mit diesem Schritt geht ein Kapitel Leimener Geschichte zu Ende", betont der OB. Doch der global tätige Baustoffkonzern bleibt Leimen verbunden, wovon auch das "HeidelbergCement Technology Center" zeugt, ein 2016 eingeweihtes und 20 Millionen Euro teures Forschungszentrum.

Die Materialseilbahn verband bis vor wenigen Tagen über 100 Jahre lang den Nußlocher Steinbruch mit dem Leimener Zementwerk. Über die 1917 installierte und in den Jahren 1955 bis 1963 substanziell erneuerte Trasse beförderten 260 Gondeln pro Stunde bis zu 320 und jährlich bis zu 800.000 Tonnen Kalkstein bergab über die rund 5,6 Kilometer lange, von 60 Stützen gehaltene Strecke. Heidelberg Materials wollte nach Ende des Zementwerkbetriebs die Bahn in diesem oder im kommenden Jahr abbauen und die Flächen unterhalb der Strecke gemeinsam mit den Kommunen Leimen und Nußloch entwickeln.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat die Materialseilbahn nun inklusive ausgewählter Produktionsanlagen des Zementwerks als "Archiv der Zementherstellung" zum Kulturdenkmal erklärt. Es fällt damit unter den Schutz des Denkmalschutzgesetzes – und so ihrem Eigentümer die Pflicht zu, "es im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln". Weiter teilt das Landesamt mit: "Kulturdenkmale dürfen nicht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde zerstört, beseitigt, in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigt oder, wenn die Umgebung von wesentlicher Bedeutung für das Denkmal ist, aus ihr entfernt werden." (bmi)