Gemeinderat Hirschberg

Grundsatzentscheidung zur Ortsumgehung

Der Gemeinderat befasst sich am Dienstag mit der Randentlastungsstraße und entscheidet auch über einen Bürgerentscheid.

17.12.2022 UPDATE: 17.12.2022 06:00 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
Seit gut einem halben Jahrhundert diskutieren die Hirschberger schon über eine Ortsumgehung oder seit Neuestem „Randentlastungsstraße“. Der Gemeinderat wird nun entscheiden, ob das Projekt weiterverfolgt werden soll beziehungsweise die Entscheidung den Bürgern überlässt. Foto: Kreutzer

Von Annette Steininger

Hirschberg. "Die Für und Wider zum Bau einer Randentlastungsstraße wurden ausführlich diskutiert, sodass dem Gemeinderat nunmehr aus Sicht der Verwaltung eine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorliegt." So heißt es in der Vorlage für die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres am Dienstag, 20. Dezember, um 18.30 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses. Das Gremium soll dann eine Grundsatzentscheidung treffen, wie es mit dem Großprojekt umgeht, über das schon fast ein halbes Jahrhundert diskutiert wird. Und es dürfte spannend werden, denn die Fraktionen sind geteilter Meinung, auch innerhalb der eigenen Partei oder Wählervereinigung.

Gleich drei Beschlüsse zum Thema sollen gefasst werden. So soll der Gemeinderat darüber abstimmen, ob er die Entscheidung in die Hände der Einwohner legt, also einen Bürgerentscheid durchführen lässt. Erforderlich für einen Bürgerentscheid wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also mindestens 13 der insgesamt 19 Stimmen.

Dann wird der Gemeinderat beschließen, ob es eine weitere Form der Bürgerbeteiligung geben wird oder eben nicht. Und dann wird es richtig spannend: Das Gremium soll darüber entscheiden, dass der Bau einer Randentlastungsstraße nicht weiterverfolgt wird. Stimmt der Gemeinderat dem so zu, wäre es wohl das Ende eines doch immer mal wieder geäußerten Wunsches einiger Bürger, um die Ortsdurchfahrt von Großsachsen zu entlasten.

Die Verwaltung positioniert sich im Vorfeld klar: Sie vertritt die Auffassung, "dass in Abwägung dieser Vor- und Nachteile der Bau einer Randentlastungsstraße nicht weiterverfolgt werden soll". Bürgermeister Ralf Gänshirt hatte auch im RNZ-Jahresinterview deutlich gemacht, dass er inzwischen eine solche Straße ablehnt, weil sie nicht mehr zeitgemäß sei, Stichwort "Mobilitäts- und Verkehrswende".

Und dann wären da noch die Kosten: Die aktuelle Schätzung geht von neun Millionen Euro aus. Darin nicht enthalten sind die weiteren Gutachten, Bauleitpläne, aber auch der erforderliche Grunderwerb. Über fünf Millionen Euro müsste die Gemeinde wohl selbst in die Hand nehmen. Diese Berechnung hatte die Verwaltung im Januar aufgezeigt, nachdem sie aufgrund eines Antrags aller Fraktionen außer der GLH ein Gespräch mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe geführt hatte. Das Ergebnis war damals: Für eine Förderung müsste eine "Randentlastungsstraße" gebaut werden, keine "Ortsrandstraße", und die Entlastung des Ortsteils und nicht der Bundesstraße im Vordergrund stehen.

Auch hatte die Kommune die von dem Bau einer solchen Straße betroffenen Eigentümer befragt. Die Mehrheit zeigte keine Verkaufsbereitschaft, was eventuell ein Flurbereinigungsverfahren erforderlich machen würde, um eine solche Straße zu realisieren. Somit liegen Vor- und Nachteile klar auf der Hand. Man darf gespannt sein, ob das Riesenprojekt nun am Dienstag zumindest vorläufig beerdigt wird.

Auf der Tagesordnung des Gemeinderats steht neben der Randentlastungsstraße auch eine "Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit". Hintergrund ist eine Neuerung in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von 2015, die nun auch in Hirschberg umgesetzt werden soll. So sollen Gemeinderäte Betreuungskosten bis maximal 50 Euro erstattet werden, wenn sie ihre ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise bei Sitzungen ausüben.

Dies betrifft Räte mit Kindern (im Alter von bis zu zwölf Jahren) oder auch pflegebedürftigen Angehörigen. Außerdem erhält der Gemeinderat einen Sachstandsbericht zur Unterbringung von Geflüchteten in Hirschberg. Aktuell gibt es in der Gemeinde zwölf Wohnobjekte, in denen Geflüchtete untergebracht sind, die sich teils im Eigentum der Kommune befinden oder von Dritten durch sie angemietet wurden.

Die Gesamtzahl der Asylbewerber beläuft sich auf 178, darunter 100 aus der Ukraine, von denen wiederum 59 in privaten Haushalten eine Bleibe gefunden haben. Damit hat die Gemeinde die vom Landratsamt festgelegte Quote erfüllt, aber im kommenden Jahr werden noch einmal 120 Geflüchtete untergebracht werden müssen.

Der Gemeinderat wird sich auch mit der Annahme von diversen Spenden befassen, vor allem für die Pumptrack-Anlage, aber auch für eine Wasserspielanlage am Kindergarten "Storchennest". Die Verwaltung wird zudem bekannt geben, dass der Erbbaurechtsvertrag mit der Evangelischen Kirchengemeinde Leutershausen aufgelöst wird. Bekanntermaßen wird das Gemeindehaus gegenüber vom Rathaus nicht gebaut.

Außerdem hat der Gemeinderat im November in einer nicht-öffentlichen Sitzung dem Verkauf des Alten Rathauses Am Mühlgraben 1 für 115.000 Euro zugestimmt.

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