Edingen-Neckarhausen

Beim Wiesenkindergarten ist das letzte Wort noch nicht gesprochen

Die Behörde bewertet den Standort kritisch. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz sieht ein "großes Konfliktpotenzial".

19.10.2021 UPDATE: 20.10.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 24 Sekunden
Auf diesem Gelände soll der Wiesenkindergarten entstehen. Foto: Pilz

Von Nicoline Pilz

Edingen-Neckarhausen. "Unser Zeitplan ist komplett durcheinandergeraten", sagt Stefanie Celic vom Vorstand des Vereins "urwüchsig" der RNZ. Eigentlich wollte der aus einer privaten Elterninitiative heraus entstandene Verein bereits im September seinen Naturkindergarten eröffnen. Geplant ist er an zwei Standorten: Die Waldkindergruppe (Wakis) kommt auf einem Grundstück im Rheinauer Dossenwald unter, die andere Gruppe, die "Wiesenkinder" (Wiekis), soll auf ein Wiesengrundstück, das Silke und Georg Koch vom Junkershof in der Siedlung Junkersgewann an den Verein verpachten würden.

Im April stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben einstimmig zu, hörbar angetan vom naturpädagogischen Konzept, das ausdrücklich die Beteiligung der Eltern vorsieht. "Wir wollen das, und wir brauchen die Plätze auch dringend", sagt Hauptamtsleiterin Elke Hugo auf Anfrage der RNZ. Jeweils 20 Kinder ab drei Jahren würden sich in einer verlängerten Öffnungszeit von 7.30 bis 14.30 Uhr auf beide Gruppen aufteilen. Nach zwei Tagen soll autofrei gewechselt werden.

Doch es hakt an fachbehördlichen Bedenken. Während die Stadt Mannheim das Genehmigungsverfahren für die Waldkindergruppe problemlos vorantreibt, sieht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises den geplanten Standort der Wiesenkinder als kritisch an und hat seine Vorbehalte dem Baurechtsamt in einer Stellungnahme mitgeteilt. Die darin geäußerten Bedenken hinsichtlich des Pflanzenschutzes und der Verkehrslage, teilen weder Verein noch Gemeinde noch der Junkershof. Beim Thema Pflanzenschutz sei man durch die entsprechende 30 Meter eingerückte Anordnung der geplanten Schutzhütte auf der sicheren Seite, um Abstand von der Apfelplantage zu haben. Auf den anderen angrenzenden Flächen werde entweder ökologisch angebaut oder die Landwirte seien bereit, sich dort mit dem Kindergarten abzusprechen.

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz argumentiert, es sehe "großes Konfliktpotenzial zwischen den in der unmittelbaren Umgebung wirtschaftenden Landwirten und dem Wiesenkindergarten". Dabei habe das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz gar nicht mit den Landwirten gesprochen, ärgert sich Georg Koch. Sein Nachbar Holger Koch von der Marianne und Holger Koch GbR sagt ganz offen, er würde sich wünschen, dass der Wiesenkindergarten beispielsweise Richtung Plouguerneau-Allee rücke.

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Dort seien die Kleintierzüchter und die Fischkinderstube fußläufig erreichbar. Er sieht verkehrstechnische Probleme: "Die Erschließung der Zufahrt fehlt, und es ist eh schon alles voll in der Siedlung. Man kann nicht immer mehr dazu packen." Alle drei Landwirte der Siedlung wollten sich weiterentwickeln. Es sei unpassend, ein nicht privilegiertes Vorhaben dort zu realisieren. Ob privilegiert oder nicht, darüber gab es im Genehmigungsverfahren für die Ferienhausanlage der Koch GbR im Gemeinderat auch unterschiedliche Ansichten. Erst das Baurechtsamt bewilligte das Vorhaben – die sieben Ferienhäuser mit ihren Terrassen grenzten jedoch nur an eine Ackerfläche, ein Abstand von zwölf Metern sei eingehalten, merkt das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz gegenüber der RNZ an.

Holger Koch meint, der Wiesenkindergarten wäre im Ortsrandgebiet besser aufgehoben. Seine Vorschläge für Alternativstandorte decken sich im Wesentlichen mit denen der Behörde, die unter anderem Flächen an der OEG-Linie und somit auch am geplanten Radschnellweg vorschlägt. Zugleich moniert sie weitere Details der Konzeption: unter anderem die beheizbare Schutzhütte, wo doch ein Bauwagen besser sei, sowie die geplante Beteiligung der Eltern an dem Projekt. Auf die Anfrage der RNZ, ob das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz darüber tatsächlich zu befinden habe, heißt es, man wolle auf eine leichtere Rückbaumöglichkeit hinweisen – die Untere Landwirtschaftsbehörde habe die Pflicht und das Recht "auf eine – aus landwirtschaftlicher und agrarstruktureller Sicht – unzureichende Verkehrssituation hinzuweisen".

Diese Sicht sei zu einseitig und zu isoliert, beklagen die Befürworter des Projekts. Letzten Endes obliegt die Entscheidung über den geplanten Standort der Baurechtsbehörde. Celic hofft und wartet. An der Genehmigung des Rhein-Neckar-Kreises hängt ein stückweit die Finanzierung der Gruppen. "Wir halten uns an alle gesetzlichen Bestimmungen", betont Celic. Sie hatte mit einer Baugenehmigung spätestens Ende September gerechnet. "Jetzt ist alles komplett durcheinander – dabei lag der Bauantrag schon seit vier Monaten vollständig vor."

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