Wann genau startet die Laufzeit der Glasfaser-Verträge?
Die Verbraucherzentrale sieht das anders als die "Deutsche Giga Netz".

Symbolfoto: Uli Deck
Dossenheim. (luw) Ein "rasend schnelles Glasfasernetz für Dossenheim" verspricht die "Deutsche Giga Netz GmbH" für den Fall, dass bis zum 15. April mindestens 35 Prozent der Haushalte in der Bergstraßengemeinde einen Vertrag mit ihr abgeschlossen haben.
Während Mitarbeiter der Hamburger Firma an Haustüren entsprechende Verträge anbieten, zweifelt der Dossenheimer Samuel Reich an deren Rechtmäßigkeit: Darf die Laufzeit eines Vertrags erst Monate – oder gar Jahre – nach dem Vertragsabschluss beginnen? Verbraucherzentrale und "Deutsche Giga Netz" beurteilen dies unterschiedlich.
"Ich wohne mit meiner Freundin in einer Mietwohnung, und ein Vertreter der Firma hat auch uns einen Glasfaser-Vertrag angeboten", berichtet der 26-jährige Jura-Student. Weil das Paar noch einen anderen Internetvertrag hat und zufrieden ist, kam für sie kein neuer Abschluss infrage.
Reich erinnerte sich an eine Information der Verbraucherzentrale. "Die raten grundsätzlich von Haustürgeschäften ab", sagt er. Laut einer Mitteilung der Verbraucherschützer könne man grundsätzlich einen Glasfaseranschluss erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen.
Insbesondere im Fall von Anschlüssen, die teils erst Jahre nach Vertragsabschluss eingerichtet werden, hält Reich diese Passage für wichtig: "Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate und beginnt mit dem Vertragsschluss und nicht erst mit Schalten des Internetanschlusses."
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So sieht Reich eine "Falsch-Information" im Vertrag der Firma: "Da steht fälschlicherweise drin, dass die ,Vertragslaufzeit von 24 Monaten erst am Tag der Dienstbereitstellung’ (Schaltung Anschluss) beginnen würde."
Der Jura-Student nennt ebenso wie die Verbraucherzentrale ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach Kunden nicht länger als zwei Jahre an einen Vertrag gebunden werden dürfen und demzufolge diese Laufzeit "zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beginnt".
So erklärt die Verbraucherzentrale weiter: "Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses." Reich berichtet, dass auf seine Anregung hin sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erneut dieses Themas annehmen möchte.
Ausbau kann zwei Jahre dauern
Dazu fragte die RNZ bei der "Deutschen Giga Netz" nach. PR-Beraterin Simone Gerrits erklärte im Auftrag der Firma: "Der Leistungszeitraum beginnt in der Tat mit dem Datum der Dienstbereitstellung."
Gerrits verweist auf einen "einschlägigen Kommentar" zum Telekommunikationsgesetz: Demnach beginnt die Vertragslaufzeit "bei Telekommunikationsdienstleistungen ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht bereits mit dem Vertragsschluss".
Im Unterschied zu anderen Dienstleistungen würden Telekommunikationsdienste "meist Anbieterwechsel und Anschlussschaltung" erfordern: "Dies entzieht den Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung der Verfügungsgewalt des Anbieters und kann ihn erheblich in die Zukunft verlagern."
Gerrits betont, dass ein "Giga Netz"-Kunde so lange nichts zahle, bis er die Leistung erhalte. Das Urteil des Bundesgerichtshofs, "dessen eingehende Analyse in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, scheint dieser Sichtweise nicht zu widersprechen", so Gerrits weiter.
Die Frage der RNZ, wie lange es durchschnittlich vom Vertragsabschluss bis zur Dienstbereitstellung bei der "Deutschen Giga Netz" dauert, könne nicht beantwortet werden, "da dies stark davon abhängt, wann genau die Kunden ihren Vertrag abschließen".
Gerrits erklärt, dass es "bei einem frühen Vertragsabschluss innerhalb der Nachfragebündelung, mit Wohnsitz in einem später geplanten Ausbaugebiet, die Bauzeit" – wie aktuell in Dossenheim – "für eine gesamte Kommune zwischen einem und zwei Jahren" dauern könne.




