Info-Nummer für Gewerbe und Handel in Wiesloch
So erreichen Sie die Stadt - Fragen und Meldungen

Wiesloch. Seit 18. März gilt die aktualisierte Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung). Am 19. März wurde diese Verordnung durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Wiesloch konkretisiert. Auch die Stadt muss dafür Sorge tragen, dass die Auflagen im Stadtgebiet eingehalten werden. Dies geschieht auch durch persönliche Kontrollen des Gemeindevollzugsdiensts.
Laut Mitteilung der Stadt arbeiten die Mitarbeiter aus dem Ordnungsamt mit Hochdruck daran, die Maßgaben umzusetzen, und bemühen sich nach Kräften, alle Betroffenen, wie Gaststätten, Einzelhandel oder Gewerbetreibende, zu informieren und adäquat Auskunft zu geben. Teilweise sei es aber nicht möglich, sofort alle Fragen zu beantworten, auch weil die Telefone quasi dauerklingeln und einige Sachverhalte noch von Landesebene allgemeingültig konkretisiert werden müssen.
Ab dem heutigen Montag gibt es in Wiesloch für Fragen rund um die Verordnung, gerade für Einzelhandel, Gewerbe, Gastronomen, eine eigene Nummer, auf der speziell Fragen zur Verordnung beantwortet werden. Sie lautet 0 62 22/8 42 40. Hier können aber keine medizinischen Corona-Fragen beantwortet werden. Dafür wendet man sich an die Hotline des Gesundheitsamts (0 62 21/5 22 18 81).
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Sollten Bürgern Verstöße gegen die Verordnung auffallen oder Probleme, können Sie diese per E-Mail an ordnungsamt@wiesloch.de senden.



