Kläger scheitert mit Verfassungsbeschwerde
Georg S. wollte die Gerichtsentscheidung überprüfen lassen, die seine Wahlanfechtung zurückgewiesen hatte

Blick auf Eppelheim. Archivfoto: Geschwill
Eppelheim. (RNZ/mün) Die Eppelheimer Bürgermeisterwahl ist weiterhin gültig und gegen die dazu gefällten Gerichtsbeschlüsse wurde die Verfassungsbeschwerde vom Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen. Damit hat der Kläger Georg S. auch vor dem höchsten Gericht des Bundeslandes eine Schlappe hinnehmen müssen.
Kläger Georg S. wollte die
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