Weinheimer Weststädter werden zugeparkt
Grund dafür sind Berufstätige, die in den Wohnvierteln parken und dann arbeiten gehen. Die Stadt könnte reagieren, warnt aber vor Aktionismus.

Der Kreis betont, dass es rund um seine Weinheimer Außenstelle genügend Parkplätze für die knapp 130 Behörden- und Job-Center-Mitarbeiter gebe. Allerdings müssen die Beschäftigten ein Entgelt zahlen, das sich einige offenbar sparen wollen. Foto: Kreutzer
Von Philipp Weber
Weinheim. Eine Familie, maximal ein Auto. Auf diese Formel ließ sich das Thema Mobilität herunterbrechen, als weite Teile der Weststadt erschlossen wurden. Das war weit vor Ende des 20. Jahrhunderts. Im Sommer 2016 reiht sich vor den Häusern Auto an Auto. Nach Angaben der ehrenamtlich engagierten Mitglieder des Bürgervereins Weinheim-West ist es im Schlehdorn-, Kastanien- und Buchenweg in den letzten drei Jahren noch enger geworden. Der Grund dafür liegt auf der - vom Schlehdornweg aus gesehen - anderen Seite der Mannheimer Straße.
Ende September 2013 hatte Landrat Stefan Dallinger in der Röntgenstraße gleich mehrere neue Gebäude eröffnet: Für rund 23 Millionen Euro, so damalige Angaben, waren in unmittelbarer Nachbarschaft der GRN-Klinik neue Praxen- und Verwaltungshäuser entstanden.
Der große Vorteil: Für Patienten und Behördengänger gibt es seither eine gebündelte Anlaufstelle. Doch die Kranken und die Verwaltungskunden seien nicht das Problem, so die Weststädter Vereinsaktiven. Vielmehr spare sich ein Teil der knapp 130 Mitarbeiter der Kreisbehörden das Geld für die Parkplätze in der Röntgenstraße. Die Autos würden einfach im benachbarten Wohngebiet abgestellt. Danach überquerten die Beschäftigten die Mannheimer Straße, um wenige Momente später am Schreibtisch Platz zu nehmen, so die Aktiven. Dabei sei besonders der parallel zur Mannheimer Straße verlaufende Schlehdornweg ohnehin schon unübersichtlich genug.
Die RNZ hakte beim Rhein-Neckar-Kreis nach. Kreissprecherin Silke Hartmann stimmte sich mit dem "Eigenbetrieb Bau und Vermögen im Rhein-Neckar-Kreis" ab, dann antwortete sie. Ihren Angaben zufolge müssen Beschäftigte des Kreises sowie des Job-Centers für ihren Parkplatz jeden Monat ein Entgelt zahlen. Dies gelte für alle Verwaltungsgebäude des Kreises und zum Teil auch für dessen Berufsschulen, so Hartmann. Allerdings müssten die Mitarbeiter nicht den vollen Betrag zahlen. Seit 1989 gebe es Zuschüsse vom Kreis, über deren Höhe Hartmann jedoch keine genauen Angaben macht.
Ohne Bezuschussung kostet das Parken auf den Plätzen P 1 bis P 3 - P 4 ist nur für körperlich Eingeschränkte und Krankentransporte offen - in der ersten halben Stunde nichts. Für jede weitere halbe Stunde sind 50 Cent fällig. Nach vier Stunden Parkdauer muss man für jede weitere angefangene Stunde einen Euro draufzahlen. Das Tageshöchstsatz liegt bei acht Euro. "Die Parkplätze P 1 bis P 3 sind laut Dokumentation des Eigenbetriebs Bau und Vermögen nie voll ausgelastet", so Kreissprecherin Hartmann weiter. Heißt: An fehlendem Parkraum liegt es nicht. Mit weiteren Einschätzungen hält sich Hartmann zurück - abgesehen von dem Hinweis, dass der Kreis in Weinheim nichts anders macht als an seinen übrigen Behördenstandorten.
Auch ihr Kollege Stefan Kern, Sprecher der Stadt Weinheim, warnt vor übertriebenem Aktionismus: "Im Moment sieht die Verwaltung keinen ausreichend großen Leidensdruck, um hier tätig zu werden", sagt er auf RNZ-Anfrage. Grundsätzlich sei die Weststadt ein frei zugänglicher "Verkehrsraum", in dem jeder sein Auto parken dürfe. "In Stadtbezirken, in denen noch mehr Menschen arbeiten, gibt es bereits Anwohnerparkzonen", verweist er auf Regelungen in der City. Allerdings sei das Thema Anwohnerparken mit einem erheblichen Aufwand an Bürokratie verbunden. Das betreffe auch die Anwohner selbst, die sich ihre Parkausweise bei der Verwaltung besorgen müssen, weiß Kernstädter Kern aus eigener Erfahrung.
"Man muss sich diese Ausweise regelmäßig verlängern lassen beziehungsweise neu beantragen, wenn man das Auto wechselt", sagt er. Und dann besteht auch noch die Gefahr, dass sich das Parkproblem nach Ausweisung einer Anwohnerzone verlagert - ins nächste Wohngebiet.
Dennoch könnten sich Weststädter, die mit den bestehenden Regelungen Probleme haben, jederzeit an die Verwaltung wenden, so Kern.



