Neu-Edingen: RNV-Haltestelle bleibt für Rollstuhlfahrer unerreichbar
Rampe ist für gehbehinderte Menschen zu steil - RNV lehnt barrierefreien Umbau aus Kostengründen ab

Eigentlich soll jede Haltestelle bis 2022 behindertengerecht umgebaut werden. Das Personenbeförderungsgesetz lässt aber Ausnahmen zu. Die RNZ-Haltestelle der Linie 5 in Neu-Edingen scheint so eine Ausnahme zu sein. Foto: Kraus-Vierling
Edingen-Neckarhausen. (sti) Kann und soll die RNV-Haltestelle der Linie 5 in Neu-Edingen im Zuge der gesetzlichen Forderung bis zum Jahr 2022 barrierefrei umgebaut werden? Diese Frage stellte die RNZ kürzlich in einem Artikel über die im "Souterrain" unter der sogenannten "Stahl-Kreuzung" liegende Haltestelle nahe dem zurzeit im Umbau befindlichen "real"-Einkaufsmarkt.
Greift Ausnahme vom
neuen Beförderungsgesetz?
Eine Nachfrage bei der für die Haltestelle zuständigen Rhein-Neckar Verkehrs GmbH (RNV) brachte eine zügige, aber negative Antwort. Wohl bestätigt der Anbieter von Öffentlichem Nachverkehr in der Region unumwunden, dass diese Haltestelle lediglich über eine Rampe verfügt, "deren Neigung für Rollstuhlfahrer zu steil ist", so Victoria Pfaff von der Unternehmenskommunikation.
Jedoch müsste, "um einen auch für Rollstuhlfahrer geeigneten Zugang zu schaffen", so Pfaff weiter, "der gesamte Verkehrsknoten umgestaltet oder die Haltestelle so weit verlegt werden, dass die Anbindung beispielsweise an die Einkaufsmöglichkeiten vor Ort nicht mehr gegeben ist". Ein barrierefreier Ausbau sei demnach "aufgrund der Lage der Haltestelle leider nicht möglich".
So ist also davon auszugehen, dass die RNV hier auf die Ausnahmeregelung setzen wird, die das zum Jahresbeginn 2013 novellierte Personenbeförderungsgesetz einräumt. Zwar verlangt dieses Gesetz prinzipiell vom jeweiligen Nahverkehrsplan, er habe "die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen". Doch kann ein Unternehmen davon befreit werden, wenn gegen den barrierefreien Ausbau nachweislich technische oder wirtschaftliche Gründe sprechen.
Baulich machbar müssten Aufzüge oder flacher geneigte Rampen bei der Haltestelle Neu-Edingen wohl sein. Doch dürften letztlich wirtschaftliche Gründe dagegen angeführt werden. Der Kostenaufwand wäre wohl zu groß, wenn tatsächlich "der gesamte Verkehrsknoten umgestaltet" werden müsste.
Dann bliebe abzuwarten, ob für diese Schwachstelle der Linie 5 eine dauerhafte Ausnahme gewährt wird, oder nur eine auf Zeit - etwa bis an diesem Knotenpunkt ein anderer baulicher Eingriff größerer Art erforderlich ist.



