Klagen über Lärm in der Mittagszeit
In der Verwaltung waren in den vergangenen Wochen sechs Anrufe eingegangen

Haus- und Gartenarbeiten, "die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören", - darunter fällt auch das Rasenmähen - dürfen nur werktags von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 20 Uhr ausgeführt werden. So schreibt es die Umweltschutzverordnung/Polizeiverordnung vor. Foto: Kreutzer
Hirschberg. (ans) Die RNZ hat erst kürzlich über das Thema "Mittagsruhe" berichtet. Und in der Tat scheint es einige Hirschberger zu geben, die das bewegt. So hat die Gemeindeverwaltung im Mitteilungsblatt noch einmal einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht.
Auf RNZ-Nachfrage teilte der stellvertretende Hauptamtsleiter Michael Frank mit, dass in der Verwaltung in den vergangenen
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