Wieso darf im St. Leoner See nicht mehr gebadet werden?
"Wir haben keine Badeaufsicht". Die Erholungsanlage folgt damit einem Rechtsgutachten.

St. Leon-Rot. (seb) Seit Montag gelte am St. Leoner See ein absolutes Badeverbot und sogar Strandbetretungsverbot: Diese kritische Rückmeldung hat uns von einem Leser erreicht, der Dauercamper in der Erholungsanlage ist. Gekennzeichnet seien beide Verbote durch Sperrketten und Schilder.
Der Grund dafür sei nicht klar: Ja, die reguläre Badesaison sei zu Ende, so der Leser, aber andere Freizeitanlagen ermöglichten dann wenigstens das "Baden auf eigene Gefahr".
Für den St. Leoner See schließt Verwaltungs- und Betriebsleiter Georg Grimm das aus. Baden könne man bis zum Beginn der neuen Saison nicht mehr ermöglichen, erklärte er: Damit folge die Erholungsanlage einem Rechtsgutachten – und das im Übrigen bereits seit drei Jahren. Sobald die Badesaison ende, müsse man aus haftungsrechtlichen Gründen See und auch Strand schließen und überdeutlich vor Betreten und Nutzen warnen.
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"Wir haben keine Badeaufsicht", betonte Grimm: Die Mitarbeiterschaft sei jetzt im Hallenbad aktiv, wo Schul- und Vereinssport wieder gestartet seien. Wie beispielsweise auch der Blausee bei Neulußheim müsse man damit den See schließen, so als wäre er ein normales Freibad.