Walldorf hat Abwassergebühr leicht erhöht

Für das Niederschlagswasser - Schmutzwasser unverändert

16.02.2017 UPDATE: 17.02.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Foto: Andrea Warnecke

Walldorf. (rö) Der Walldorfer Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Anpassung der Abwassergebühren beschäftigt. Einstimmig beschlossen wurde, wie es auch die Verwaltung vorgeschlagen hatte, die Schmutzwassergebühr bei 1,78 Euro je Kubikmeter zu belassen und die Niederschlagsgebühr von 40 auf 44 Cent je Kubikmeter anzuheben - rückwirkend zum 1. Januar 2017. Wäre man streng dem Grundsatz der Kostendeckung gefolgt, hätte der Rat auch die Schmutzwassergebühr erhöhen müssen, und zwar auf 1,88 Euro. Wie Kämmerer Boris Maier dem Gremium erläuterte, ist die Stadt aber nicht verpflichtet, eine Kostenunterdeckung (im speziellen Fall in Höhe von 110.000 Euro aus dem Jahr 2013) auszugleichen.

Mathias Pütz (CDU) sprach von einer "moderaten Anpassung der Niederschlagsgebühr. Eine Erhöhung für den durchschnittlichen Haushalt um 18 Euro pro Jahr sei "vertretbar". Zumal man die Schmutzwassergebühr nicht erhöhe: "Wir sind in der Lage, Unterdeckungen nicht zwingend ausgleichen zu müssen", so Pütz. Damit vermeide man einen "sprunghaften Anstieg". Petra Wahl (SPD) erinnerte daran, dass man beim Schmutzwasser erst 2016 eine Erhöhung von 1,60 auf 1,78 vorgenommen hatte. "Eine weitere Erhöhung wäre für die Verbraucher nicht zumutbar", sagte sie: "Dass die Gebühr stabil bleibt, begrüßen wir sehr." Die SPD-Rätin mahnte allerdings an, die nächste Gebührenkalkulation rechtzeitig vorzulegen, damit nicht wieder ein Bevorratungsbeschluss notwendig werde.

Auch Wilfried Weisbrod (Grüne) sah eine "moderate Anpassung", Walldorf sei mit seinen Gebühren nicht zu teuer. Weisbrod bezweifelte, dass man die ursprüngliche Intention der gesplitteten Abwassergebühr - nämlich, dass weniger Flächen versiegelt werden -, erreicht habe. Dafür seien die Preise vermutlich "noch zu moderat". Eine "Maßnahme zugunsten der Bürger" sah Fredy Kempf (FDP) durch den Verzicht auf einen Ausgleich der Kostenunterdeckung. Man treffe derartige Entscheidungen immer "pro Bürger", sagte er.

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