Prozess gegen Maschmeyer: MLP legt Berufung ein
Der Finanzdienstleister aus Wiesloch ist nicht zufrieden mit den Auskünften, die der AWD-Gründer jetzt vorgelegt hat

Der Spruch stammt nicht von ihm, könnte aber auch beim Versuch der MLP-Übernahme sein Motto gewesen sein: AWD-Gründer Carsten Maschmeyer soll Auskunft darüber geben, ob die Aktienkäufe im Jahr 2008 eine abgesprochene Aktion war. Archivfoto: dpa
Heidelberg. (tv) Der Finanzdienstleister MLP hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 30. Dezember 2015 eingelegt. Danach musste AWD-Gründer Carsten Maschmeyer Auskunft darüber geben, von wem und wie viele MLP-Aktien er im Jahr 2008 erwarb, beziehungsweise auf wie viele Aktien er über Absprachen Zugriff hatte. Das Gericht hatte im Urteil darauf hingewiesen, dass es
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