Mannheim

26-jähriger Mann wegen sexuellem Übergriff und Vergewaltigung in Haft

Der Mann soll für Übergriffe im Juni und August verantwortlich sein – und möglicherweise noch mehr Sexualstraftaten begangen haben.

20.10.2025 UPDATE: 20.10.2025 12:26 Uhr 1 Minute
​Symbolfoto: dpa

Mannheim. (pol/mün) Vier Monate nach einem sexuellen Übergriff auf eine 15-jährige Joggerin in Mannheim haben die Ermittler einen 26-Jährigen als Tatverdächtigen ausgemacht. Er soll auch für eine Vergewaltigung Anfang August verantwortlich sein.

Am 6. Juni war die 15-Jährige morgens gegen neun Uhr auf dem Schotterweg "Im Pfeifferswörth" in Mannheim auf ihrer Joggingrunde unterwegs. Der Tatverdächtige soll die Jugendliche von hinten angegriffen, sie in einen Würgegriff genommen und in ein angrenzendes Gebüsch gezogen haben. Das Mädchen wehrte sich und es kam zum Kampf. Eine zufällig vorbeikommende Passantin hörte die verdächtigen Geräusche im Gestrüpp und kam der Jugendlichen zu Hilfe. Der Angreifer flüchtete.

Die zweite Tat soll sich am 1. August (freitags) gegen 8.25 Uhr in einer S-Bahn von Heidelberg nach Neckarelz ereignet haben. Der Tatverdächtige habe sich vor eine 59-jährige Frau gestellt, seine Hose heruntergezogen, an seinem Glied manipuliert und schließlich auf die Haare der Frau ejakuliert. Als die 59-Jährige daraufhin den Sitzplatz wechselte, soll der Tatverdächtige weiter auf den Sitzplatz ejakuliert haben und anschließend geflüchtet sein. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen wird eine solche Tat als Vergewaltigung der Frau eingestuft, erklärt die Polizei auf Nachfrage.

Umfassende Ermittlungen der Kriminalpolizei führten auf die Spur des 26 Jahre alten Tatverdächtigen. Am vergangenen Donnerstag (16. Oktober) wurde er festgenommen. Der Haftbefehl wegen sexuellen Übergriffs und Vergewaltigung wurde erlassen und der Mann inhaftiert.

Ort des Geschehens

Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Mannheim der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Mannheim dauern an. Derzeit prüfe man mehrere Taten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts und untersuche, ob der Inhaftierte auch hier tatverdächtig sein könnte.

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