Schwimmbadbetreiber nach tödlichem Unfall verurteilt
Bewährungsstrafe und Schmerzensgeld für Angehörige des 35-jährigen Verunglückten - Auch Bademeister bestraft

Heilbronn/Bad Wimpfen. (dpa-lsw) Im Prozess um den Tod eines Schwimmers im Freibad von Bad Wimpfen sind die Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungs- und zu Geldstrafen verurteilt worden. Das teilte das Amtsgericht Heilbronn am Montag mit. Demnach erhielt der Betreiber des Bads eine Strafe von elf Monaten Haft auf Bewährung, er muss zudem je 2000 Euro an die Frau und an die
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+