Taxiräuber zu langer Haft verurteilt
Siebeneinhalb Jahre Gefängnis nach besonders schwerem Raub an einem Heidelberger Taxifahrer

Nach dem Überfall flüchteten die Täter mit dem Taxi (r.) und ließen es an der B27 bei Walldürn stehen. Archivfoto: Janek Mayer
Walldürn/Kirchzell. (jam) Zu siebeneinhalb Jahren Haft hat das Landgericht Aschaffenburg am Mittwoch einen 37-Jährigen verurteilt, der im Januar 2017 gemeinsam mit einem 32-Jährigen einen Taxifahrer aus Heidelberg zusammengeschlagen und ausgeraubt hatte. Ein Pressesprecher des Landgerichts Aschaffenburg teilte der RNZ auf Nachfrage mit, dass der 37-Jährige sich nun wegen besonders schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu verantworten hat.
Der Fall hatte in Walldürn für Aufsehen gesorgt, weil ein Großaufgebot der Polizei mit Spürhunden stundenlang in der Wallfahrtsstadt nach den flüchtigen Tätern gefahndet hatte - sie entkamen jedoch zunächst. Die beiden Letten ließen sich zuvor per Taxi von Heidelberg nach Kirchzell fahren. Das Landgericht geht davon aus, dass die beiden unterwegs feststellten, dass sie nicht genug Geld bei sich hatten, um die Fahrt zu bezahlen. Sie lotsten daher den Taxifahrer auf einen Feldweg bei Breitenbuch und schlugen dort mehrmals auf ihn ein.
Anschließend flüchteten die beiden Männer mit dem Taxi und etwas erbeutetem Bargeld nach Walldürn, wo sie das Auto am Fahrbahnrand der B27 stehen ließen. Nachdem sie der Polizei zunächst entkommen waren, wurden die Ermittler Monate später bei einem DNA-Vergleich nach einem bewaffneten Diebstahl in Mannheim auf den 37-Jährigen aufmerksam. Kurze Zeit später klickten auch die Handschellen bei seinem Komplizen: Der 32-Jährige wurde an einem Flughafen in Litauen festgenommen.
Aufgrund der Heftigkeit der Schläge bei dem Überfall auf den Taxifahrer, so der Gerichtssprecher, ging die Kammer von einer schweren Gesundheitsverletzung aus und folgte mit ihrem Urteil annähernd der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sich für acht Jahre Haft ausgesprochen hatte. Der Strafrahmen für einen solchen schweren Raub mit gefährlicher Körperverletzung liegt zwischen fünf und 15 Jahren. Als strafmildernd wertete das Landgericht, dass der 37-Jährige ein Geständnis abgelegt hat und Reue zeigt. Negative Auswirkungen auf die Strafzumessung hatte es dagegen, dass der Lette in seinem Heimatland bereits vorbestraft ist.
Der Prozess gegen den Komplizen wurde abgetrennt. Die Kammer will unter anderem klären, ob der 32-Jährige den Taxifahrer von hinten mit einem Gegenstand gewürgt hat. Das hätte dann negative Auswirkungen auf das Strafmaß. "Da müssen wir erst noch die weiteren Ermittlungen abwarten", so der Sprecher. Die Verhandlungstermine am Landgericht Aschaffenburg sind für Ende Februar anberaumt.



