Stadt Walldürn reagiert auf Kritik der Flüchtlingshelfer

"Ein ganz normaler Verwaltungsvorgang"

Die Verwaltung kann die Kritik am Umgang mit Flüchtlingen nicht nachvollziehen

12.10.2017 UPDATE: 13.10.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 55 Sekunden

In diesem Gebäude in der Alten Amorbacher Straße 1 in Walldürn leben derzeit gut 30 Flüchtlinge. Sie wurden von der Stadt aufgefordert, sich um eine eigene Wohnung zu kümmern, was bei den Flüchtlingshelfern auf Unverständnis gestoßen ist. Der Bürgermeister weist die Kritik jedoch zurück. Foto: Rüdiger Busch

Walldürn. (rüb) Werden Flüchtlinge in Walldürn wie Figuren auf dem Schachbrett hin- und hergeschoben? Diesen Vorwurf machen Flüchtlingshelfer der Stadt in einem Leserbrief (siehe RNZ vom 11. Oktober). Die Stadt kann diesen Vorwurf nicht nachvollziehen, wie Bürgermeister Markus Günther im Gespräch mit der RNZ deutlich macht.

In dem Leserbrief wurde kritisiert, dass die afrikanischen Flüchtlinge in Walldürn innerhalb kürzester Zeit zweimal hätten umziehen müssen - von der Gemeinschaftsunterkunft in der Waldstraße in die in der Buchener Straße und kurz darauf in die Alte Amorbacher Straße - und dass sie sich nun bis Jahresende selbst eine neue Bleibe suchen müssten.

Hierzu stellt der Bürgermeister fest, dass die beiden Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in der Waldstraße und in der Buchener Straße Einrichtungen des Kreises waren bzw. sind. Nach der Aufgabe des Objekts in der Waldstraße hätten die Asylsuchenden in die zweite GU des Kreises umziehen müssen.

Auch der nächste Umzug habe Gründe gehabt: Die maximale Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung auf Ebene der Stadt- und Landkreise beträgt 24 Monate. Spätestens nach diesem Zeitraum erfolgt der Wechsel in die kommunale Anschlussunterbringung. Deshalb sei ab diesem Zeitpunkt die Stadt für die Unterbringung zuständig gewesen. In der Tat hätten die aktuell 33 betroffenen Flüchtlinge - wie all diejenigen, die der kommunalen Anschlussunterbringung zugewiesen werden - kurz nach ihrem Einzug ein Schreiben der Stadt erhalten, in dem sie aufgefordert werden, sich selbst um eine dauerhafte Unterkunft zu bemühen, da die Zuweisung in die städtische Notunterkunft bis 31. Dezember 2017 befristet sei. Allerdings wird den Asylbewerbern auch mitgeteilt, dass sie in der Anschlussunterbringung bleiben können, falls sie bis zum Stichtag keine Wohnung finden.

Eine Zuweisung zu einer Notunterkunft diene nur dem Zweck, drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden, erklärt Günther. Deshalb besitze sie auch nur einen überbrückenden Charakter. Die Suche nach einer dauerhaften Bleibe sei die Aufgabe jedes Einzelnen. "Ich gehe davon aus, dass andere Kommunen ähnlich verfahren", ist sich der Bürgermeister sicher.

Die Kritik an diesem "ganz normalen Verwaltungsvorgang" kann Günther nicht nachvollziehen: "Es liegt uns fern, die Flüchtlinge wie Schachfiguren zu behandeln." Die Stadt sei bemüht, die Asylsuchenden gut unterzubringen, und die Rückmeldungen seien auch positiv. Aktuell sind in Walldürn rund 110 Personen in der kommunalen Anschlussunterbringung. Etwa 40 Flüchtlinge hätten bereits eigene Wohnungen gefunden.

Wie es über das Jahresende hinaus mit dem Gebäude auf dem Areal Leis in der Alten Amorbacher Straße weitergeht, ist noch nicht entschieden. Derzeit ist es noch bis 31. Dezember angemietet. Auch beim Thema Integration sei die Stadt sehr bemüht: Zum 1. Oktober hätte eigentlich ein Integrationsmanager als gemeinsames Projekt mit der Caritas die Arbeit aufnehmen sollen. Auf diesem Berufssegment herrscht aktuell aber eine hohe Nachfrage, weshalb noch niemand gefunden worden sei. So lange übernehme die Stadt die entsprechenden Aufgaben.

Neben den Asylbewerbern in der kommunalen Anschlussunterbringung leben in Walldürn 50 Flüchtlinge in der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Buchener Straße. Anders als die GU in der Waldstraße soll diese Einrichtung dauerhaft erhalten bleiben.

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