Alle Parteien von Wahlplakate-Vandalismus betroffen
Die Entfernung oder Beschädigung von Wahlplakaten ist eine Straftat. Die Plakatpflege übernehmen oft ehrenamtliche Helfer.

Von Carmen Oesterreich
Eberbach/Hirschhorn und Region. Überall in der Region werben zurzeit die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien mit Plakaten um die Gunst der Wähler.




