Alle Parteien von Wahlplakate-Vandalismus betroffen
Die Entfernung oder Beschädigung von Wahlplakaten ist eine Straftat. Die Plakatpflege übernehmen oft ehrenamtliche Helfer.

Von Carmen Oesterreich
Eberbach/Hirschhorn und Region. Überall in der Region werben zurzeit die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien mit Plakaten um die Gunst der Wähler. Mit ihren Konterfeis und Kernaussagen zum jeweiligen Wahlprogramm wollen die Spitzenpolitiker erreichen, dass das Kreuzchen für Erst- und Zweitstimme ihnen und ihrer Partei zukommen möge.
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