Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen getauscht werden
Der Umtausch auf den EU-Führerschein muss spätestens bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.
Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ/lra) Nach und nach verschwindet der rosarote Schein: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen künftig in den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der dann wiederum eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Der Umtausch verläuft in mehreren Stufen.
Bei noch vorhandenen Papierführerscheinen ist die Pflicht
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