Plus Neckar-Odenwald-Kreis

Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen getauscht werden

Der Umtausch auf den EU-Führerschein muss spätestens bis zum 19. Januar 2024 erfolgen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld.

10.11.2023 UPDATE: 10.11.2023 06:00 Uhr 58 Sekunden
Der Papierführerschein ist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 auszutauschen. Foto: dpa

Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ/lra) Nach und nach verschwindet der rosarote Schein: Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen künftig in den fälschungssicheren und einheitlichen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der dann wiederum eine Gültigkeit von 15 Jahren hat. Der Umtausch verläuft in mehreren Stufen.

Bei noch vorhandenen Papierführerscheinen ist die Pflicht

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