Stadt Mosbach und Ex-Mälzerei-Chef Courdouan wollen sich einigen
Güteverhandlung nach fristloser Kündigung: Der Richter schlug vor, den Streit "ordentlich" zu beenden und sich ansonsten "in Ruhe" zu lassen.

Das Kultur- und Tageszentrum Alte Mälzerei in Mosbach. Archiv-Foto: Ursula Brinkmann
Von Ralf Scherer
Mosbach. Einen solchen Verhandlungsbeginn dürfte selbst Rolf Maier, Präsident des Arbeitsgerichts Mannheim, noch nicht allzu oft erlebt haben: Als Vertreterin der Stadt Mosbach bedankte sich Rechtsanwältin Jutta Schwerdle am Freitagmittag beim Gütetermin in Mosbach bei Roland Alexandre Max Courdouan für dessen erfolgreiche Arbeit als Geschäftsführer der Alten Mälzerei. Das Kultur- und Tagungszentrum habe sich unter seiner Leitung gut entwickelt. Trotzdem kam es Anfang September zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Courdouan.
Mehrfach sollen der Geschäftsführer und teilweise auch seine Frau sowie sein Sohn auf Kosten der Alten Mälzerei in Hotels in Mosbach beziehungsweise Bad Rappenau übernachtet haben. Im Raum stehen zudem über Geschäftskonten abgerechnete private Verpflegungskosten, die mehrmonatige Anmietung einer Ferienwohnung in Mosbach, eine Reise mit seiner Frau in die Niederlande – und neuerdings auch mögliche Verstöße gegen das Vergaberecht im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Alten Mälzerei.
Dabei handle es sich um gravierende Verstöße gegen die Pflichten als Geschäftsführer, argumentierte Schwerdle. Den bisher vonseiten der Stadtverwaltung reklamierten Schaden für die Mälzerei bezifferte sie auf mehrere Tausend Euro.
Diesen Vorwürfen widersprach Rechtsanwalt Mathias Weik im Namen seines Mandanten energisch. Er warf die Frage auf, gegen welche Pflichten Courdouan überhaupt verstoßen haben soll. Sein Mandant sei "mit allen Handlungsfreiheiten ausgestattet" und lediglich dem früheren Oberbürgermeister Michael Jann unterstellt gewesen. Über Zahlungsvorgänge sei die Referentin der Geschäftsführung informiert gewesen. "Es war keine Heimlichkeit im Spiel. Er hat niemanden getäuscht", betonte Weik.
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Auch Courdouan wollte die Anschuldigungen so nicht auf sich sitzen lassen. Er erklärte, dass er immer wieder Anschaffungen mit seiner privaten Kreditkarte bezahlt habe und davon ausgegangen sei, dass bei der Erstattung des Geldes die Kosten für private Übernachtungen und Verpflegung verrechnet würden. "Meine Referentin hatte über alles Kenntnis", bekräftigte Courdouan.
Dass er seinen Wohnsitz nicht nach Mosbach verlagern werde, sei allen Beteiligten von Anfang an klar gewesen, betonte er auch mit Blick auf die zusätzlich zu einem Zimmer in Fahrenbach gemietete Ferienwohnung. Und die Umbauarbeiten im Restaurant habe er nicht eigenmächtig vergeben. Dies habe der Aufsichtsrat einstimmig so entschieden.
Die Rolle jener Referentin hinterfragte Arbeitsrichter Maier mehrfach. Bis zuletzt schien auch ihm nicht ganz klar geworden zu sein, ob es sich bei ihr um eine Kontrolleurin oder eine Untergebene handelte. "Das fällt schon etwas vom Himmel", wunderte sich Maier auch über den Zeitpunkt der fristlosen Kündigung, wo doch sämtliche Rechnungen einfach so durchgelaufen seien, die beanstandeten Vorgänge bereits ein Jahr zurückliegen würden und die Stadt schon früher "hätte tätig werden müssen".
Nach etwas mehr als einer Stunde des hartnäckigen Stocherns in den teilweise recht widersprüchlichen Angaben beider Parteien hatte der Präsident des Arbeitsgerichts offenbar eine ausreichend belastbare Grundlage gefunden, um einen Vergleich anzuregen. Er schlug vor, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und statt einer fristlosen eine ordentliche Kündigung ins Auge zu fassen. "Ordentlich beenden, und ansonsten lässt man sich in Ruhe", so Maier.
Seinem Vorschlag wollten die Beteiligten nicht sofort folgen. Rechtsanwältin Schwerdle führte nochmals eventuelle Schadenersatzansprüche ins Feld. Ihr Kontrahent Weik verwies auf Ansprüche seines Mandanten. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung verständigten sich beide Parteien dann aber doch darauf, eine ordentliche Kündigung anzustreben. Bis die Einzelheiten einer solchen Vereinbarung geklärt sind, ruht das Verfahren. Bevor es zum Abschluss gebracht werden kann, muss auch der Mosbacher Gemeinderat zustimmen.
Die ganze Angelegenheit ins Rollen gebracht hatte Ende Juni ein Schreiben mehrerer Mitarbeiter an die Stadtverwaltung. Eine Mediation sollte anschließend ein eventuelles Fehlverhalten R. Max Courdouans gegenüber Angestellten aufarbeiten, verlief letztlich jedoch im Sande.
Eine parallel dazu beauftragte Revision förderte die vonseiten der Stadtverwaltung monierten Unregelmäßigkeiten zutage, die schließlich den Gemeinderat zur fristlosen Kündigung des Mälzerei-Geschäftsführers veranlassten.