Windkraft in Waldbrunn: In einer Sondersitzung wird entschieden
Bauantrag auf Errichtung von Windkraftanlagen im Markgrafenwald gestellt - Gemeinde Waldbrunn will nun Stellung beziehen

Symbolbild: dpa-Archiv
Waldbrunn. (hof) Anfang März ging bei der Gemeinde Waldbrunn ein Bauantrag für die Errichtung von zwölf Windkraftanlagen im Markgrafenwald ein. Auch dieses Thema wurde bei der jüngsten Gemeinderatssitzung diskutiert.
Nachdem der Bauantrag eingegangen ist, habe die Gemeinde nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. "In Anbetracht der vielen Gutachten, die zu berücksichtigen sind, stellt das eine enorme Herausforderung dar", meinte Bürgermeister Markus Haas. Man plane daher eine Sondersitzung am 18. April und habe vorsorglich einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Im Dezember 2013 hatte das Gremium dem Bauvorhaben bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Seither wurden aber artenschutzrechtliche Gutachten erstellt, die sich insbesondere mit dem Schwarzstorchvorkommen befassen. Es wurden aber auch andere geschützte Vogel- und Fledermausarten entdeckt.
Jürgen Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IfK) ging zunächst auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein, nach denen Windkraftanlagen als bauplanungsrechtlich privilegierte Maßnahmen im Außenbereich zu betrachten sind. Auf kommunaler Ebene könne man steuernd eingreifen, indem Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan genannt und die restlichen Flächen somit ausgeschlossen werden. "Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ist die Metropolregion Rhein-Neckar aber ein Sonderfall, weshalb hier ein Regionalplan mit einem Teilregionalplan ,Windenergie‘ aufgestellt werden muss", so Glaser.
Anschließend erläuterte Glaser, dass man aufgrund des Windatlasses und der Forderung, der Windkraftnutzung "substanziell Raum" schaffen zu müssen, auf die Fläche im Markgrafenwald gekommen sei. So könne man die Bebauung anderer (geeigneter) Flächen wie bei Weisbach und Zwingenberg/Oberdielbach ausschließen. Mit dem Hinweis auf weitere fachrechtliche Besonderheiten wie die Naturparkverordnung schloss Glaser seinen Vortrag.
In der Diskussion wurde Unverständnis über das Vorgehen der Bauantragssteller laut. Die Fraktionen waren davon ausgegangen, dass die Gesellschafter das Vorhaben "Windpark Markgrafenwald" nach den Erkenntnissen der artenschutzrechtlichen Gutachten von Carsten Rohde nicht mehr weiter verfolgen. Der Gutachter war zum Ergebnis gekommen, dass neben Schwarzstörchen auch Wespenbussarde, Rotmilane, Waldschnepfen sowie 15 Fledermausarten von den Windkraftanlagen betroffen wären. Für den ein oder anderen Gemeinderat stellte sich sogar die Frage, ob man dem Vorhaben im Hinblick auf den Artenschutz überhaupt zustimmen dürfe, ohne selbst gegen Gesetze zu verstoßen. Glaser und Bürgermeister Haas wiesen jedoch darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Bewertung von den zuständigen Fachbehörden vorgenommen wird. Auch in der Nachbarkommune Mudau geht man davon aus, dass der Artenschutz dem Vorhaben widerspricht. Allerdings enthalte der Antrag Lösungen dafür.
Der Forderung, die gemeindliche Zustimmung zurückzuziehen, erteilte das Gemeindeoberhaupt dann eine Absage. In der Sitzung gehe es nicht um Beschlüsse, sondern lediglich um Information. Die Gemeinde wolle so die Diskussionen in den Fraktionen anstoßen, damit diese ein Stimmungsbild melden.
Bereits vor der Sitzung hatten Mitglieder der Anti-Windkraft-Initiative Interessengemeinschaft Hoher Odenwald (IHO) im Ratssaal Flugblätter verteilt, wofür sie von Bürgermeister Markus Haas gerügt wurden. Anschließend nutzten sie die Bürgerfragestunde, um ihre Sicht der Dinge darzustellen.