Warum mitten in der Nacht ein paar Lichter mehr ausgehen müssen
Die Stadt baut ihre Beleuchtung um. Während des Weihnachtsmarktes bleiben Rathaus und Stiftskirche noch beleuchtet, danach gehen die Strahler aber aus.
Mosbach. (cao/stm) Fassaden öffentlicher, kirchlicher, gewerblicher und privater Gebäude dürfen in Baden-Württemberg nicht mehr beziehungsweise nur noch eingeschränkt beleuchtet werden. Laternen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen müssen außerdem nach dem Stand der Technik insektenfreundlich errichtet oder bis 2030 umgerüstet sein. So schreibt es das Naturschutzgesetz des Landes vor.
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