Testkäufe: Nur dreimal ging Alkohol über die Theke

Bei Alkoholtestkäufen im Neckar-Odenwald-Kreis hatten Jugendliche weniger Erfolg als in den Vorjahren - Bislang war die Beanstandungsquote immer relativ hoch

31.10.2014 UPDATE: 31.10.2014 05:00 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Symbolfoto: Archiv
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Ob und inwieweit Präventionsmaßnahmen greifen, lässt sich auf vielen Gebieten oft nicht ganz einfach nachvollziehen. Manchmal aber bieten sich Praxistests geradezu an; "Alkoholtestkäufe" zählen dazu. Dabei versuchen Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung von Präventionsbeamten, Hochprozentiges zu kaufen. Ziel ist dabei, zu überprüfen, ob das Alkoholabgabeverbot an Jugendliche in Tankstellen, Supermärkten, Discountern oder im Getränkehandel eingehalten wird.

Diese Testkäufe, die regelmäßig von der Kommunalen Kriminalprävention organisiert werden, gab es schon mehrfach im Neckar-Odenwald-Kreis. Bislang war die Beanstandungsquote relativ hoch. Das Kassenpersonal verkaufte erschreckend oft alkoholische Getränke an minderjährige Jugendliche. Etliche ließen sich den Ausweis zeigen, berechneten das Alter aber falsch - oder gar nicht.

Bei den aktuellen Testkäufen, die diesmal im Bereich Mosbach, Obrigheim und Aglasterhausen stattfanden, war das Ergebnis allerdings fast uneingeschränkt positiv: Bei 17 Überprüfungen gab es lediglich drei Beanstandungen. Diese Betriebe müssen allerdings mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Rüdiger Bäuerlein vom Präventionsreferat des Polizeipräsidiums Heilbronn stellte dabei mit Peter Fieger vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis als Vertreter der Kommunalen Kriminalprävention fest, dass das Personal mittlerweile auf die Problematik achtet und die Vorschriften ernst nimmt. In der Hektik an der Kasse scheint es nach wie vor schwierig zu sein, beim Blick auf den Ausweis mehr oder weniger sofort zu erkennen, ob der Kunde an der Kasse noch minderjährig oder doch schon volljährig ist. Diesem Problem wird in manchen Geschäften dadurch abgeholfen, dass die Kassen dank einer speziellen technischen Ausstattung das Rechnen überflüssig machen: Wird das Geburtsdatum eingegeben, signalisiert die Kasse sofort, wenn der Käufer minderjährig ist.

Grundsätzlich raten die Verantwortlichen der Kommunalen Kriminalprävention dem Verkaufspersonal, weniger auf die Erscheinung zu achten und lieber einmal zu viel als einmal zu wenig zu kontrollieren. Trotz der Hektik sei es unverzichtbar, sorgfältig zu rechnen und die Hilfestellungen an der Kasse zu nutzen. Die Testkäufe sollen fortgesetzt werden.

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