Parken in Mosbach: Wie verständlich muss ein Schild sein?
Gisela Wadulla kritisiert die Kombination mehrerer Verkehrszeichen, die in der Mosbacher Renzstraße das Parken regeln

Dürfen Autofahrer ohne Anwohnerausweis von 8 bis 16 Uhr hier parken oder nicht? Gisela Wadulla findet die Beschilderung in der Mosbacher Renzstraße unklar. Foto: Christian Beck
Von Christian Beck
Mosbach. Über ein Knöllchen ärgert sich jeder Autofahrer. So auch Gisela Wadulla aus Obrigheim. Doch es geht ihr nicht um die zehn Euro, die sie fürs Falschparken bezahlen musste. Vielmehr geht es ihr darum, dass sie die Verkehrszeichen am Ort des Geschehens, der Mosbacher Renzstraße, nicht versteht. "Die Beschilderung ist nicht eindeutig!", kritisiert sie die Stadtverwaltung.
Konkret geht es in dem Fall um Parkflächen in der Mosbacher Renzstraße. An Laternenmasten finden sich dort jeweils mehrere Schilder, drei um genau zu sein. Unter einem größeren, blau hinterlegten Parkschild (siehe Foto) finden sich zwei weitere kleine Schilder. "Bewohner mit Parkausweis Zone VI frei" ist auf dem zweiten zu lesen. Auf dem dritten Verkehrszeichen steht schließlich: "Mo-Fr 8-16 h". Beide kleineren Schilder sind von einer schwarzen Linie umrandet.
Dürfen Autofahrer, die keinen Anwohnerparkausweis haben, nun von 8 bis 16 Uhr dort parken oder nicht? Gisela Wadulla, die aus beruflichen Gründen hin und wieder dort unterwegs ist, dachte, sie dürfe. Doch es verhält sich genau andersherum: In dieser Zeit dürfen dort nur Bewohner parken.
Seitdem sucht sich die Obrigheimerin einen anderen Parkplatz. Und auch die zehn Euro für ihre Ordnungswidrigkeit hat sie längst bezahlt, um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen. Denn ums Geld gehe es ihr nicht. Vielmehr möchte sie darauf aufmerksam machen, dass nicht nur sie, sondern viele weitere Autofahrer die Schilderkombination nicht recht zu deuten wüssten. "Ich habe in meinem Bekannten- und Freundeskreis sehr viele Leute gefragt, was sie in meinem Fall getan hätten," berichtet sie. "Nur zwei haben es richtig verstanden."
Vor diesem Hintergrund legte Gisela Wadulla Widerspruch beim Mosbacher Ordnungsamt ein. Dazu hatten ihr Polizisten im Vorfeld geraten - auch sie bezeichneten im einem Briefwechsel, der der RNZ vorliegt, die Beschilderung als "nicht eindeutig". Wie die Obrigheimerin argumentieren die Ordnungshüter, dass zwei getrennte Schilder eine andere Bedeutung hätten, wie ein einziges.
Anderer Meinung ist man indes im Mosbacher Ordnungsamt: In einem Antwortschreiben verweist eine Mitarbeiterin auf Paragraf 39, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung. Dort heißt es auszugsweise: "Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht."
Vor diesem Hintergrund kann Joachim Weis, Leiter des Ordnungsamts, die Unklarheit nicht nachvollziehen. "In einigen Bereichen im Stadtgebiet haben wir eine ähnliche Beschilderung, so zum Beispiel im Lohrtalweg", berichtet er. An keiner anderen Stelle sei es bisher zu Problemen gekommen - die Vorgehensweise, ein weiteres Verkehrsschild zu bereits vorhandenen hinzuzufügen, sei üblich. Rechtsanwalt Dr. Frank Zundel, der in der Hilde-Kirsch-Straße, einer Nebenstraße der Renzstraße, seine Kanzlei betreibt, ist ebenfalls der Meinung: "Dieses Schild ist eindeutig".
Was die Parkregelung selbst anbelangt ist der Anwalt allerdings unzufrieden: "Die Beschilderung ist für uns als Kanzlei ein Ärgernis", berichtet er. Erst gestern habe ein Mandant wieder ein Knöllchen erhalten, weil er keinen alternativen Parkplatz gefunden habe. Vor diesem Hintergrund hat Zundel Fotos ans Ordnungsamt gesandt, die zeigen, dass viele Parkplätze den Tag über ungenutzt bleiben, da Anwohner diese kaum nutzten. "Es werde beobachtet und evaluiert, lautete daraufhin die Antwort", berichtet der Anwalt.
Und das ist auch der momentane Stand: Die Bewohnerparkplätze seien im letzten Jahr ausgewiesen worden, erklärt Joachim Weis. "Wir wollten noch etwas abwarten, ob zu Jahresbeginn weitere Anwohner einen Parkausweis beantragen", fügt er hinzu. Für den Fall, dass kaum jemand einen solchen Antrag stelle, könnte bei manchen Parkplätzen die Beschränkung entfernt werden. "Das ist interessant", erklärt Gisela Wadulla daraufhin. Sie findet aber nach wie vor: "Das Schild sorgt nicht für Klarheit und müsste berichtigt werden."



