Gehwegparker müssen künftig zahlen
Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Es gibt eine Übergangszeit für Parkende.
Mosbach. (RNZ/stm) Wer auf dem Gehweg parkt, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Ist die Mindestbreite nicht ausreichend, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg rechnen. Ziele sind insbesondere der Schutz von Kindern, Älteren und Gehbehinderten sowie eine Stärkung des Fußgängerverkehrs. Bevor es aber so weit ist, informiert
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