Plus Mosbach

Gehwegparker müssen künftig zahlen

Erlass des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg. Es gibt eine Übergangszeit für Parkende.

01.08.2023 UPDATE: 01.08.2023 06:00 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Beispielhaft ist das Parken in der Unteren Geisbergstraße, wo die Verkehrsteilnehmenden den Gehweg komplett zum Abstellen der Fahrzeuge nutzen. Künftig ist das Parken in dieser Straße nicht mehr zulässig. Foto: Stadt Mosbach

Mosbach. (RNZ/stm) Wer auf dem Gehweg parkt, kann künftig zur Kasse gebeten werden. Ist die Mindestbreite nicht ausreichend, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld oder sogar einem Punkt in Flensburg rechnen. Ziele sind insbesondere der Schutz von Kindern, Älteren und Gehbehinderten sowie eine Stärkung des Fußgängerverkehrs. Bevor es aber so weit ist, informiert

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.