Anzeige gegen DHBW-Präsident Geilsdörfer ist vom Tisch

Staatsanwaltschaft Stuttgart gibt der Strafanzeige wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme "keine Folge" - "Entscheidung getroffen"

16.11.2015 UPDATE: 17.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden

Die Anzeige gegen Prof. Reinhold Geilsdörfer wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme wird nicht verfolgt. Archivfoto: Schattauer

Von Heiko Schattauer

Stuttgart/Mosbach. Erst war man sich wochenlang nicht einig, wer für den "Fall" zuständig ist, dann fiel die Entscheidung doch überraschend schnell. Der im September gegen den Präsidenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Prof. Reinhold Geilsdörfer, gestellten Anzeige wegen des Verdachts der Vorteilsannahme "wird keine Folge gegeben", wie Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart gestern auf Nachfrage der Rhein-Neckar-Zeitung bestätigte.

"Die Hürde des Anfangsverdachts wurde nicht genommen", begründet Krauth die Ablehnung der Anzeige, die Prof. Dr. Hendrik Jacobsen (selbst an der DHBW in Mannheim als Professor tätig) eingereicht hatte. Der Steuerrechtsexperte wirft dem noch amtierenden Hochschulpräsidenten aus Mosbach vor, Entscheidungen und Entwicklungen im Sinne der Dieter-Schwarz-Stiftung (Heilbronn) forciert zu haben, deren Geschäftsführung Geilsdörfer ab Anfang kommenden Jahres übernehmen wird. Als Präsident der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist er noch bis 31. Januar 2016 im Amt.

Bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart sieht man den in der Anzeige formulierten Verdacht indes nicht. Es könne so sein, wie Jacobsen es in seiner 33-seitigen Anzeigenschrift vermute. "Es kann aber eben auch ganz anders sein", so Claudia Krauth. Der Oberstaatsanwalt, der im Verfahren nun eine Nichtverfolgung verfügt hat, habe "keine ausreichenden Anhaltspunkte" für eine weitere Überprüfung der Anzeige gesehen. Auch Jacobsens Argumentation, dass allein ein "wohlwollendes" Handeln in diesem Fall ausreichend sei, sieht man seitens der Staatsanwaltschaft nicht begründet. Für die Entwicklungen - der Anzeigensteller hatte u.a. die Verselbstständigung der ehemaligen Mosbacher DHBW-Außenstelle in Heilbronn angeführt - seien "auch ganz andere Motive denkbar", so die Sprecherin der Staatswaltschaft.

Dass die Anzeige nach dem langen Hin und Her zwischen Stuttgart und Mosbach bei der Frage nach der Zuständigkeit (wir berichteten) nun vergleichsweise schnell verworfen wurde, sieht Claudia Krauth als "nicht befremdlich" an. Der zuständige Oberstaatsanwalt sei von Anfang an (September) mit dem Fall vertraut gewesen, habe den Inhalt der Anzeige also offenbar bereits gut gekannt. Nach Rückgabe der Anzeige von Mosbach in die Landeshauptstadt Ende Oktober sei deren Bearbeitung und Überprüfung entsprechend zügig zu erledigen gewesen. "Er war in der Materie wohl schon drin", so Claudia Krauth. Für die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist der Fall damit erledigt. "Wir haben eine Entscheidung getroffen", schließt die Pressereferentin.

Auch interessant
: Anzeige gegen DHBW-Rektor Geilsdörfer: Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig?
: DHBW Mosbach: MdL Nelius kritisiert Prof. Geilsdörfer
: Mosbacher DHBW-Streit: Offener Brief an Bauer und Co.

Nicht weiter kommentieren will man seitens der Führung der Dualen Hochschule die jüngsten Entwicklungen, respektive die Ablehnung der Anzeige. "Uns liegt dazu keine offizielle Information vor", erklärt Prof. Dr. Bärbel Renner, Mitglied des Präsidiums der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gegenüber der RNZ. Auch auf die Frage, ob man - wie erwogen - rechtliche Schritte gegen den Anzeigensteller eingeleitet hat, lässt man offen: "Dazu machen wir keine Angaben". Sobald man auch offiziell in Kenntnis gesetzt worden sei, wolle man sich ausführlich äußern.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.