Sind am Biotop gesetzeswidrige Arbeiten erfolgt?
"Biotope nicht dauerhaft beeinträchtigt": Es gibt zwar keine Rechtsverstöße, aber das Landratsamt hat Nacharbeiten veranlasst.

Mudau. (tra) Wurden bei Arbeiten am Gewässerrandstreifen an der Minigolf- und Freizeitanlage Gesetze übertreten? Dies vermutete Christa Villhauer aus Mudau und wandte sich an die RNZ.
Villhauer erläuterte, dass sich die Anlage im FFH-Schutz-Gebiet bzw. im Natura-2000-Gebiet befinde. Der Mudbach sei als Biotop festgesetzt. Die Anlage liege, so Villhauer weiter, auf einer Grünfläche
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