Plus Minigolfanlage Mudau

Sind am Biotop gesetzeswidrige Arbeiten erfolgt?

"Biotope nicht dauerhaft beeinträchtigt": Es gibt zwar keine Rechtsverstöße, aber das Landratsamt hat Nacharbeiten veranlasst.

16.05.2023 UPDATE: 16.05.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Wieder gibt es Ärger um den Mudauer Minigolfplatz. Archivfoto: Joachim Casel

Mudau. (tra) Wurden bei Arbeiten am Gewässerrandstreifen an der Minigolf- und Freizeitanlage Gesetze übertreten? Dies vermutete Christa Villhauer aus Mudau und wandte sich an die RNZ.

Villhauer erläuterte, dass sich die Anlage im FFH-Schutz-Gebiet bzw. im Natura-2000-Gebiet befinde. Der Mudbach sei als Biotop festgesetzt. Die Anlage liege, so Villhauer weiter, auf einer Grünfläche

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