Plus Katzenschutzverordnung

Buchen nimmt Katzenhalter in die Pflicht

Der Gemeinderat beschließt die Verordnung. Das Tierheim kommt aufgrund steigender Katzenpopulation an seine Grenzen.

26.03.2025 UPDATE: 26.03.2025 04:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Freilaufende Katzen in Buchen müssen ab 1. Oktober kastriert und registriert sein. Foto: rüb

Buchen. (rüb) Katzenhalter in Buchen müssen ihre freilaufenden, fortpflanzungsfähigen Tiere ab 1. Oktober mittels Mikrochip kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und durch Kastration unfruchtbar machen lassen. Dies regelt die Katzenschutzverordnung, die am Montag vom Gemeinderat bei drei Gegenstimmen und vier Enthaltungen genehmigt wurde. Damit möchte die Stadt Buchen – wie

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