Es geht um die Zufahrt

Bürgerbegehren gegen Fahrenbacher Neubaugebiet "Feldbrunnen II"

Nach dem Aufstellungsbeschluss zum "Feldbrunnen II" in Fahrenbach soll Klarheit zur Zufahrtsregelung her - Gemeinde sucht Gespräch

18.12.2019 UPDATE: 19.12.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 43 Sekunden
Die Zufahrtsregelung (bzw. der Umstand, dass diese noch nicht abschließend geklärt ist) zum geplanten Neubaugebiet „Im Feldbrunnen II“ bereitet einigen Bürgern in Fahrenbach Sorgen.

Fahrenbach. (rnz) Ein Neubaugebiet bedeutet Veränderung, ganz gleich, wo es erschlossen wird. In Fahrenbach ist ein solches Neubaugebiet unter dem Namen "Feldbrunnen II" geplant, eine Gruppe von Fahrenbacher Bürgern begehrt nun gegen das geplante Baugebiet auf. "Uns geht es nicht grundsätzlich darum, das Baugebiet als solches zu verhindern", sagt Steffen Endlich, eine der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens: "Es geht vielmehr darum, die Zufahrtsregelung in dieses Neubaugebiet zu hinterfragen."

Die Initiative der Bürger entstand, da entsprechende Wortmeldungen und Eingaben bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen nicht eindeutig mit "die Hauptzufahrt zum Baugebiet erfolgt über die L 525" beantwortet werden konnten. Vonseiten der Gemeindeverwaltung wurde dabei auf die Entscheidungskompetenz des Regierungspräsidiums und auf Verkehrsbegehungen verwiesen. Die Gesetzeslage sehe nun vor, so die Initiatoren weiter, dass mit einer Bürgerbeteiligung bzw. einem über das Bürgerbegehren angestrebten Bürgerentscheid eine klare Regelung zur Hauptzufahrt von der L 525 aus geschaffen werden soll. In diesem Kontext sei es laut Gemeindeverordnung in Baden-Württemberg die einzige Möglichkeit, gegen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Feldbrunnen II des Gemeinderats (im September gefasst) als Ganzes vorzugehen.

Zwar sei nach Aussagen der Gemeindeverwaltung eine Zufahrt zum Neubaugebiet über die Hauptstraße L 525 als Option geplant, so Steffen Endlich: "Eine solche Zufahrt muss aber das Regierungspräsidium genehmigen" – und das sei aufgrund verschiedenster Erfahrungen "kein Selbstläufer". Weiter wäre über die aktuelle Option auch nur die Zufahrt zum Bauabschnitt I geregelt und ein Verkehrsberuhigungskonzept für den Feldbrunnen, die Bahnhofstraße und den Ostring noch nicht beinhaltet.

Sollte die Zufahrt über die L 525 nicht möglich sein, wovon einige Anwohner aktuell ausgehen, bliebe als einzige Möglichkeit die Zufahrt über die Straße Im Feldbrunnen. "Unser Anliegen ist es, die aktuell schon nicht unerhebliche Verkehrsbelastung für die Straßen Ostring, Bahnhofstraße und Im Feldbrunnen nicht noch weiter anwachsen zu lassen", meint Anwohner Dr. Burkhard Pollak, der ebenfalls als Vertrauensperson für das Bürgerbegehren fungiert. Das sei für Anwohner, Grundschule, Kindergarten und Bürgerzentrum kein tragbarer Zustand. Insbesondere für die sich dort bewegenden Fußgänger stelle eine Zufahrt über den Feldbrunnen ein erhebliches Maß an vermeidbarem Risiko dar. "Unsere drei Kinder gehen hier zur Grundschule bzw. in den Kindergarten. Und die können meine Frau und ich dann nicht mehr so bedenkenlos wie jetzt auf den Schul- oder Kindergartenweg schicken, wenn sich der ganze Bauverkehr und später auch alle Anwohner über den Feldbrunnen ins Neubaugebiet zwängen", sagt Steffen Endlich, "und so geht es etlichen anderen betroffenen Eltern auch."

Man könne verstehen, dass nicht jeder Bürger das Vorgehen gegen einen Beschluss des Gemeinderats gutheißt. Tatenlos zusehen und abwarten wolle man aber eben auch nicht, gerade vor dem Hintergrund der Gefahr, die man für Kinder und Senioren sieht. "Die Initiative ist sich sicher, hier gemeinsam mit der Gemeinde die beste Lösung für alle erarbeiten und den Verkehr aus den sensiblen Bereichen von Schule, Kindergarten, Bürgerzentrum und Altenheim heraushalten zu können", so Endlich und Pollak. Manchem Bürger sei auch nicht bewusst, um wie viele Bauplätze es sich tatsächlich handelt. "Da das Baugebiet in mindestens zwei Bauabschnitte unterteilt ist und aktuell nur über den ersten Abschnitt mit knapp 37 Bauplätzen gesprochen wird, kennen viele das zukünftige Risiko überhaupt nicht", meint Burkhard Pollak.

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Es bleibe abzuwarten, ob die Aktion von Erfolg gekrönt sei, heißt es von den Initiatoren. Seit Freitag liege der Ball nun bei der Gemeindeverwaltung in Fahrenbach, im Rathaus hat man die gesammelten Unterschriften für das Bürgerbegehren abgegeben. "Wir sind überwältigt und dankbar, auf wie viel Zuspruch wir in der vergangenen Woche beim Sammeln der Unterschriften gestoßen sind", so Steffen Endlich. Das benötigte Quorum von 163 Stimmen habe man so auch deutlich übertroffen.

Vonseiten der Gemeindeverwaltung versichert man, die Sorgen der Bürger wahr- und ernstzunehmen. Allerdings relativiert Bürgermeister Jens Wittmann auf RNZ-Nachfrage: Der Aufstellungsbeschluss sage ja nur, dass in diesem Gebiet etwas geplant sei, die detaillierte Planung müsse dann folgen. Innerhalb des Gemeinderats habe man sich bereits auf eine Zufahrt von der Landesstraße her verständigt, das Regierungspräsidium treffe Zusagen dazu aber erst im weiteren Verfahren nach einem Aufstellungsbeschluss.

Auch wenn die Aussagen aus dem RP also in die gleiche Richtung zielen, könne es noch keine Genehmigung geben. Mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens wolle man nun in persönlichen Gesprächen diese Konstellation noch einmal vermitteln, den Weg von der "Zusage" zur Genehmigung gemeinsam beschreiten, so Jens Wittmann weiter.

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