Zeitgemäßer Wohnraum für die Altstadt
Bauantrag für Haus an der Oberen Badstraße zeigt, wie sich örtliche Gegebenheiten nutzen lassen

In diesem Haus an der Oberen Badstraße sollen nach einem Teilabbruch zwei zeitgemäße Wohneinheiten entstehen. Foto: Felix Hüll
Eberbach. (fhs) Warum wirkt Eberbachs Altstadt oft wie ausgestorben? Das könnte an der dort vorhandenen Bausubstanz liegen - viel ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß, um dort gut zu wohnen. Eine Art Idealfall lag jetzt als Bauantrag dem Bau- und Umweltausschuss vor. Letztlich erhielt der Antrag das einstimmig erteilte Einvernehmen der Stadt.
In der Oberen Badstraße befindet sich eingequetscht zwischen zwei direkt anschließenden ähnlich schmalen aber länglichen Gebäuden das Wohnhaus 30.
Der Antragsteller möchte hier zwei zeitgemäße Wohnungen einrichten und plant, dafür Teile des Gebäudes stark zu verändern. "Das scheint mir ein Komplettabbruch zu sein", merkte Bauausschussmitglied Volker Brich (CDU) an. Stadtbaumeister Steffen Koch verneinte dies nicht, merkte aber an: "Sie kennen ja die Altstadt. Wir haben da viel Leerstand und sind froh, dass da jemand baut."
Beantragt jedenfalls sind Umbau und energetische Sanierung des bisherigen Wohnhauses. Die bisher niedrigen Deckenhöhen sollen im Neubau angehoben werden; insgesamt würde der Neubau damit 1,10 Meter höher als bisher. Weil das Bauamt die Geschosshöhen auf 2,85 auswies, wurde die Überschreitung um 25 Zentimer gesenkt, so dass der Versatz des Daches zum Nachbarn verträglicher ausfalle. Die Form bleibt aber wie bisher ein Satteldach. Zur Oberen Badstraße hin ist ein Dachbalkon (eine Loggia) geplant.
Der Schuppen, der sich auf der Hausrückseite befindet, soll abgebrochen werden. Über einem an dieser Stelle errichteten neuen Baukörper gleicher Größe soll eine Terrasse entstehen. Mit ihrem Einvernehmen erlässt die Stadt als Vorgabe, dass die Fassadenfarbgebung mit dem Bauamt abgestimmt werden muss. Zur Oberen Badstraße ist die Traufe als Kastensims auszuführen, und für Mülleimer muss noch eine ausreichende Stellfläche nachgewiesen werden.