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Neue Energieverordnung: Der Schornsteinfeger schaut genauer hin

Nach der neuen Energieeinsparverordnung müssen bestimmte Heizkessel von vor 1985 jetzt ausgetauscht werden - Das weiß in Eberbach aber "kee Sau", wie ein Heizungsbauer aus der Region berichtet

21.01.2015 UPDATE: 21.01.2015 05:00 Uhr 1 Minute, 53 Sekunden
Wohl dem, der so eine neue Heizanlage hat. Denn der Austausch über 30 Jahre alter Kessel ist jetzt Pflicht. Foto: MD
Eberbach. (MD) Für Heizungen, die 30 Jahre alt sind und mit Öl oder Gas betrieben werden, hat dieses Jahr das letzte Stündlein geschlagen. Denn der Gesetzgeber hat bestimmt, dass alte Heizkessel von vor 1985 aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Wer sich nicht dran hält, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. {element}

Wir wollten wissen, ob die Neuregelungen den Hauseigentümern überhaupt

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