Kommt der Windpark Markgrafenwald trotz Artenschutz?
Jürgen Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IfK) informierte im Waldbrunner Gemeinderat

Symbolfoto: dpa
Waldbrunn. (hof) Gleich mit zwei nicht ganz einfachen Themenkomplexen musste sich kürzlich der Gemeinderat beschäftigen. Neben den Haushaltsberatungen, die nach Jahren der Konsolidierung und des konsequenten Schuldenabbaus erstmals wieder eine Neuverschuldung vorsah (Bericht folgt), war es der Antrag auf der Windpark Markgrafen GbR auf Errichtung von zwölf Windkraftanlagen auf den Gemarkungen der Stadt Eberbach und Waldbrunn, der die Sitzung bestimmte.
Aufgrund des Windparks waren auch einige Mitglieder der Anti-Windkraft-Initiative Interessengemeinschaft Hoher Odenwald (IHO) gekommen, die zunächst im Ratssaal Flugblätter verteilten, wofür sie von Bürgermeister Markus Haas gerügt wurden, und anschließend die Bürgerfragestunde nutzten, um ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Nachdem Bürgermeister Markus Haas einen Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt im Gremium eingeführt hatte, übernahm Jürgen Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung (IfK) aus Mosbach, der das Gremium zum Thema "Windpark Markgrafenwald" informieren sollte.
Dabei ging es insbesondere darum, die bei den Kommunalwahlen 2014 neu gewählten Gemeinderäte auf den gleichen Kenntnisstand zu bringen, nachdem Anfang März 2016 ein entsprechender Bauantrag für die Errichtung von zwölf Windkraftanlagen (WKA) eingegangen ist. Man habe nun zwei Monate Zeit, Stellung zu beziehen, was in Anbetracht der vielen Gutachten, die zu berücksichtigen sind, eine enorme Herausforderung darstellt, wie Bürgermeister Haas das Gremium wissen ließ.
Man plane daher eine Sondersitzung des Gemeinderats am 18. April und habe vorsorglich einen Antrag auf Fristverlängerung gestellt.
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Im Dezember 2013 hatte das Gremium dem Bauvorhaben bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Seither wurden aber diverse artenschutzrechtliche Gutachten erstellt, die sich insbesondere mit dem Schwarzstorchvorkommen im Markgrafenwald befassen, dabei aber auch andere geschützte Vogel- und Fledermausarten feststellten.
In seiner Präsentation ging Glaser auf die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein, nach denen WKA als bauplanungsrechtlich privilegierte Maßnahmen im sogenannten Außenbereich zu betrachten sind. Auf kommunaler Ebene könne man steuernd eingreifen, indem Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan genannt, und die restlichen Flächen somit ausgeschlossen werden. Aufgrund eines Staatsvertrags zwischen den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, sei die Metropolregion Rhein-Neckar aber ein Sonderfall, weshalb hier ein Regionalplan mit einem Teilregionalplan "Windenergie" aufgestellt werden muss, so Glaser. Dieser Plan befinde sich derzeit in der zweiten Offenlage.
In der folgenden Diskussion wurde Unverständnis über das Vorgehen der Bauantragsteller laut, da man vonseiten der Fraktionen davon ausgegangen war, dass die Gesellschafter das Vorhaben "Windpark Markgrafenwald" nach den Erkenntnissen der artenschutzrechtlichen Gutachten von Carsten Rohde nicht mehr weiter verfolge. Rhode war zu dem Ergebnis gekommen, dass neben Schwarzstörchen auch Wespenbussarde, Rotmilane, Waldschnepfen sowie 15 Fledermausarten von den Windkrafträdern betroffen wären.
Für den ein oder anderen Gemeinderat stellte sich sogar die Frage, ob man dem Vorhaben im Hinblick auf den Artenschutz überhaupt zustimmen dürfe, ohne selbst gegen Gesetze zu verstoßen. Glaser und Bürgermeister Markus Haas wiesen darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Bewertung von den zuständigen Fachbehörden vorgenommen werden.
Der Forderung, die erteilte gemeindliche Zustimmung zurückzuziehen, erteilte das Gemeindeoberhaupt eine Absage.
In der Sitzung ging es laut Bürgermeister Haas nicht um Beschlüsse, sondern lediglich um eine Information. Damit wolle er die Diskussionen in den Fraktionen anstoßen, damit diese ein Stimmungsbild melden, das man vonseiten der Verwaltung dann in das weitere Vorgehen einfließen lassen werde.