Heizung mit Zeit und Bedacht wechseln
Alternative Möglichkeiten wurden vorgestellt - Längere Übergangsfristen in bestehenden Gebäuden möglich
Von Uta Förster
Eberbach. Etwa 30 Interessierte waren in die Stadthalle gekommen, um sich über Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und über Möglichkeiten eines Heizungstauschs zu informieren. Die Verbraucherzentrale und die städtische Klimaschutzabteilung hatten dazu eingeladen. Zum 1. Januar 2024 treten Änderungen in Kraft.
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