Freispruch für Geschäftsmann
Dem Mann wird Betrug in neun Fällen vorgeworfen.
Eberbach/Heidelberg. (MD) Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht Heidelberg das Strafverfahren gegen den Betreiber eines Handyladens. Der Mann war wegen Betrugs in neun Fällen zu Lasten einer älteren Dame angeklagt gewesen. Die Dame, wohl schon länger Kundin in dem Geschäft, behauptete, nur eine Verlängerung ihres Handyvertrags gewollt zu haben und sei daher um mehrere Unterschriften gebeten worden. Der Geschäftsmann hingegen ließ sich dahingehend ein, dass er sehr wohl im Vorfeld darüber aufgeklärt habe, dass es sich um neun neue Verträge handele. Es stand also Aussage gegen Aussage, so dass sowohl Verteidiger als auch Vertreter der Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädierten. Das sah Amtsrichterin Sattler ebenso und gab den Anträgen statt.