Freispruch für Geschäftsmann
Dem Mann wird Betrug in neun Fällen vorgeworfen.

Eberbach/Heidelberg. (MD) Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht Heidelberg das Strafverfahren gegen den Betreiber eines Handyladens. Der Mann war wegen Betrugs in neun Fällen zu Lasten einer älteren Dame angeklagt gewesen. Die Dame, wohl schon länger Kundin in dem Geschäft, behauptete, nur eine Verlängerung ihres Handyvertrags gewollt zu haben und sei daher um mehrere Unterschriften
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