Eberbach: Büro Weidner wird Schmeißer-Stift-Umbau planen
Den Planungsauftrag zum Umbau des Altenheims Dr.-Schmeißer-Stift erhält das Architekturbüro "planrausch".

Mit mehr Besuchern gerechnet hatten die Organisatoren der Mitgliederversammlung im Verein Stiftung Altenheim Eberbach: Von 457 Mitlgiedern waren nur 117 in die Stadthalle gekommen, um über die Vergabe des Planungsauftrags an ein Architekturbüro zu entscheiden. Foto: Hüll
Eberbach. (fhs) Den Planungsauftrag zum Umbau des Eberbacher Altenheims Dr.-Schmeißer-Stift (DSS) erhält das Heidelberger Architekturbüro "planrausch" von Christoph Weidner und Ekkehard Schmid. So hat die Mitgliederversammlung des Vereins Stiftung Altersheim Eberbach am Freitagabend entschieden.
Zuvor hatten drei Architekturbüros sich und ihre Dienstleistungen vorgestellt, nachdem sich der Vereinsvorstand unter dem Vorsitzenden Peter Reichert in einer 4:1-Konstellation uneinig war, ob man mit dem bereits eingeladenen Stuttgarter Büro "Gesellschaft für soziales Planen" weiter zusammenarbeiten solle. Reichert sprach sich dafür aus. Die vier anderen Vorstandsmitglieder zweifelten daran, wie wichtig Eberbach angesichts der vielen Großaufträge des Büros genommen werde.
Sie beklagten Verzögerungen und verwiesen auf die Entfernung des Architekten vom Planungs- und Bauort. Deswegen bemühten sich die vier Vorstandsmitglieder um zwei Alternativen aus dem näher gelegenen Heidelberg.
Von den derzeit 457 Mitgliedern des DSS-Vereins kamen 117 zur Versammlung im Großen Saal der Stadthalle. An der entscheidenden Abstimmung gegen 21 Uhr beteiligten sich 100 Mitglieder. 39 stimmten für Weidner, 27 für GSP und 25 für das Büro "Schliessler Architekten" ebenfalls aus Heidelberg.
In der Diskussion umstritten waren die genannte Zahlen über die voraussichtlichen Baukosten, die Baunebenkosten, die Planungsleistungen der Architekten sowie die Folgen der Entscheidung. Beschlossen wurde, dass in den Vertrag mit dem Architekten eine verbindliche Baukosten-Obergrenze von 4,7 Millionen Euro aufgenommen wird.
Der vergebene Planungsauftrag bezieht sich auf vier von neun Planphasen. Ab Phase zwei sind die Mitglieder über die dann bezifferbaren Umbaukosten zu informieren. Wird danach die Baukostenobergrenze überschritten, muss der Verein wieder abstimmen. Der Verein als Bauherr hat ein Sonderkündigungsrecht nach jeder weiteren Leistungsphase.
Der Versammlung lag zudem der Antrag des Mitglieds Günter Blankenhorn vor, anstelle einer Umbauplanung eine Machbarkeitsstudie "Neubau" unter Einbeziehen bestehender Untersuchungen in Auftrag zu geben.
Die Mehrheit lehnte es ab, diesen Antrag noch vor der Architektenbüro-Vorstellung zu behandeln und verwarf ihn letztlich unter Punkt 11 der Tagesordnung mehrheitlich. Ein von Mitglied Lothar Jost gestellter Antrag gleicher Stoßrichtung hatte sich durch den Beschluss erledigt - ebenso zwei Anträge von Andreas Diehm und Wolfgang Court.
Die nächste Mitgliederversammlung des Vereins Stiftung Altenheim Eberbach ist für Montag, 27. Juli, im katholischen Pfarrheim angesetzt.
Einen ausführlichen Bericht gibt es in der kommenden RNZ



