Bäderzentrum kommt auf den Prüfstand
Gemeinderat entscheidet über Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Um das Hallenbad geht es am Donnerstag in der Sitzung des Gemeinderats. Es wird entschieden, ob es eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gibt. Archivfoto: Martina Birkelbach
Eberbach. (mabi) Über eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Bäderzentrum in der Au hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 21. Dezember, Beginn 16 Uhr, zu entscheiden. Laut Beschlussantrag soll die Werkleitung vom Gemeinderat beauftragt werden, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die Alternativen "Sanierung, Neubau oder Schließung" des Hallenbades erstellen zu lassen. Die Möglichkeiten für Attraktivitätssteigerungen im Freibad, in der Sauna und im Restaurant sollen dabei berücksichtigt werden.
In der Gemeinderatssitzung Ende September wurden zwei Sanierungsvarianten von der Bäderbau-Firma Richter und Rausenberger vorgestellt. In der ersten Variante geht es um "Sicherheit, Hygiene und Funktionserhalt", alles zwingend erforderlich, Kosten rund 1,6 Millionen Euro. Die zweite Variante sieht zusätzlich "nicht zwingend erforderliche" Maßnahmen für Wärmeschutz und Erscheinungsbild vor; Kosten rund 2,7 Millionen Euro. In beiden Varianten wird das Hallenbad nur im Bestand saniert. Gemäß der Studie von Richter und Rausenberger ist damit keine Attraktivitätssteigerung verbunden. Es werden lediglich Bauzustand und technische Einrichtungen "voraussichtlich für die kommenden 15 Jahre" im Bestand gesichert. Unter dem Gesichtspunkt der anfallenden Sanierungsaufwendungen soll nun geprüft werden, ob dies für die Zukunft dem Gebot einer wirtschaftlichen Lösung entspricht oder ob andere Alternativen wirtschaftlicher sind.
Laut Beschlussvorlage soll das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung eine "Handlungsempfehlung" sein. Laut Verwaltung müssen die Finanzierungen im Badezentrum "im Wesentlichen durch die Stadt Eberbach durchgeführt werden". Auch seien steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt, dass der Gemeinderat vor der Beauftragung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die notwendigen Prämissen festlegt. Außerdem sollten Zwischenergebnisse und die Handlungsempfehlung aufgrund der Ergebnisse für die Entscheidungsfindung mit dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit "intensiv diskutiert" werden.
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In der Gemeinderatssitzung Ende November hatten CDU und AGL gemeinsam einen Antrag gestellt, über den Neubau eines Hallenbads mit Kinderbereich zu beraten und dazu einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Eine Sanierung sei zu riskant und werde für einen dauerhaften Betrieb nicht ausreichen.



