Aus für unechte Teilortswahl
Der Wohnbezirk Badisch Schöllenbach wäre nach bisheriger Sitzverteilung gegenüber Friedrichsdorf mit 43 Prozent überrepräsentiert.

Eberbach. (by) Der Eberbacher Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Abschaffung der unechten Teilortswahl für den Ortschaftsrat Friedrichsdorf zur nächsten Kommunalwahl beschlossen. "Wie sind vor jeder Wahl der Gemeinde- und Ortschaftsräte verpflichtet, zu prüfen, ob die Kriterien noch vorliegen", erklärte Hauptamtsleiterin Anke Steck. Da die Verwaltung die unechte Teilortswahl sachlich nicht mehr begründen könne, schlug sie deren Abschaffung vor.
In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können laut Gemeindeordnung aus jeweils einem oder mehreren benachbarten Ortsteilen bestehende Wohnbezirke gebildet werden, dass die Sitze im Gemeinderat nach einem bestimmten Verhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke zu besetzen sind. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen.
Für den Ortschaftsrat Friedrichsdorf wurden die Wohnbezirke Friedrichsdorf mit fünf Sitzen und Badisch Schöllenbach mit einem Sitz gebildet. Aktuell ergebe sich eine Unterrepräsentation Friedrichsdorfs von 8,6 Prozent sowie eine Überrepräsentation Badisch Schöllenbachs von 43,1 Prozent. In einer früheren Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums wurde eine Über- bzw. Unterrepräsentation von 20 Prozent für zulässig erklärt.
Eine Lösung wäre, die Sitze im Ortschaftsrat auf sieben oder acht zu erhöhen. In beiden Fällen bliebe es aber bei einer Überrepräsentation von 34 bzw. 24 Prozent. Zudem müsse auch das Verhältnis der durch die Ortschaftsräte vertretenen Einwohner im Vergleich aller Ortsteile berücksichtigt werden. Und hier haben Rockenau und Pleutersbach mit deutlich mehr Einwohnern auch nur acht Sitze. Dies könnte in der Folge weiteren Handlungsbedarf auslösen.
Da es gerade in den Ortsteilen zudem immer schwieriger werde, ausreichend Bewerber für einen Wahlvorschlag zu finden, könnten Personen in den Ortschaftsrat gewählt werden, die diese ehrenamtliche Tätigkeit eigentlich nicht übernehmen wollen.
Auch interessant
Der Gemeinderat entschied sich daher für die zweite Lösungsmöglichkeit: die Abschaffung der unechten Teilortswahl, die es nur in Baden-Württemberg gibt. Mit der Abschaffung soll erreicht werden, das Wahlverfahren attraktiver und verständlicher zu machen. Die nächsten Kommunalwahlen finden im Jahr 2024 statt.