Anschlussunterbringung stellt Walldürn auf die Probe
Sozialministerium unterstützt mit Geldern und Integrationsmanagern
Walldürn. (jam) Anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge mit Bleiberecht müssen spätestens nach 24 Monaten aus Gemeinschaftsunterkünften ausziehen. Zur Anschlussunterbringung werden sie dann nach einem festen Schlüssel den Kommunen zugewiesen. Diese kommunale Anschlussunterbringung stellt auch die Gemeinde Walldürn vor eine Herausforderung.
War es 2015 und 2016 noch der Landkreis, der
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