Windpark Kornberg: Der Streit um die Windkraft nimmt kein Ende

BGN-Rechtsanwalt Jäger meldet sich zu Wort: Höhenbegrenzung hätte im Flächennutzungsplan festgeschrieben werden müssen

01.12.2016 UPDATE: 02.12.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 13 Sekunden

Ein Windrad wächst in die Höhe - doch wie hoch dürfen die Anlagen am "Kornberg" werden? Darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Foto: Rüdiger Busch

Von Rüdiger Busch

Hardheim/Walldürn. Hätte die vom Hardheimer Gemeinderat beschlossene Höhenbegrenzung der Anlagen im geplanten Windpark "Kornberg" auf 210 Meter im Flächennutzungsplan festgeschrieben werden müssen? "Nein", hat Bürgermeister Volker Rohm vergangene Woche gegenüber der RNZ erklärt (Ausgabe vom 26. November). Doch nun hat sich Rechtsanwalt Thomas Jäger (Kanzlei Baumann, Würzburg) zu Wort gemeldet: Er ist anderer Ansicht. Zudem hat Jäger im Auftrag der Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz (BGN) Aufsichtsbeschwerde wegen Befangenheit beim Landratsamt eingereicht. Wie die RNZ erfuhr, richtet sich die Beschwerde jedoch nicht nur gegen die Abstimmungen des Gemeinderats, sondern auch gegen die von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands getroffenen Beschlüsse zum Windpark.

Wie berichtet hatte der Gemeinderat eine der Höhenbegrenzung der Anlagen von 210 Metern gefordert. Dies war bei der Verbandsversammlung Ende Juli in Walldürn auch so übernommen worden. In den öffentlichen Bekanntmachungen zu den Änderungen des Flächennutzungsplans (FNP) ist die Höhenbegrenzung allerdings nicht berücksichtigt, was von der BGN öffentlich gemacht wurde. Ihre Befürchtung: Sollten höhere Anlagen errichtet werden, könnte die umstrittene Blattspitzenbefeuerung wieder zum Thema werden.

Diese Befürchtungen seien unnötig, sagte Bürgermeister Rohm: Der Beschluss des Gemeinderats sei sehr wohl in den Protokollen des Gemeindeverwaltungsverbands aufgeführt. Die vorgegebene Höhenbegrenzung würde bei einem entsprechenden Bauantrag natürlich berücksichtigt. Für die Änderungen des Flächennutzungsplans sei die Höhe der Anlagen unerheblich, weshalb sie dort auch nicht berücksichtigt sei.

Diese Einschätzung wird von Rechtsanwalt Jäger nicht geteilt: Die Darstellung einer maximalen Anlagenhöhe im Flächennutzungsplan sei es per Gesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 1 BauNVO) durchaus möglich, ja sogar sinnvoll, da der FNP dazu da sei, das vom Plangeber Gewollte zu verdeutlichen und zu vertiefen. Im vorliegenden Fall sei der Begründung der FNP-Änderung nur zu entnehmen, dass die sechs geplanten Anlagen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik errichtet werden sollen - was derzeit Anlagen mit einer Gesamthöhe von ca. 206 Metern entspreche.

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"Dies heißt allerdings nicht, dass die maximale Gesamthöhe der Anlagen nur 206 bzw. 210 Meter betragen darf", betonte Jäger. Falls etwa in naher Zukunft eine Anlagenhöhe von 230 Meter dem aktuellen Stand der Technik entspricht, würde der Flächennutzungsplan aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung der Errichtung einer solchen Anlage nicht entgegenstehen. Vielmehr sei die Höhe der Anlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik flexibel ausgestaltet.

Falls die Gemeinde bzw. der GVV eine rechtssichere Höhenbegrenzung im Flächennutzungsplan vorsehen wolle, bedürfe es einer entsprechenden Darstellung im Flächennutzungsplan, so Jäger. Die Erwähnung einer Höhenbegrenzung im Protokoll sei seines Erachtens nicht ausreichend.

Was die mögliche Befangenheit von Gemeinderätin Sandra Hörner angeht, hat Jäger gestern im Auftrag der BGN Aufsichtsbeschwerde beim Landratsamt eingelegt. In dem Schreiben wird das Landratsamt aufgefordert, die entsprechenden Beschlüsse des Hardheimer Gemeinderats und der Verbandsversammlung des GVV im Wege der Rechtsaufsicht zu beanstanden und aufheben zu lassen. Die Beschlüsse seien aufzuheben, da Sandra Hörner sowohl an den Beratungen und Abstimmungen im Gemeinderat wie auch im Verband teilgenommen habe. Ihr Ehemann ist seit Juni 2015 Eigentümer mehrere Grundstücke rund um den "Kornberg".

Doch damit nicht genug: Der Anwalt der BGN wird sich noch einem weiteren Thema widmen: Seine Kanzlei werde "mögliche rechtliche Folgen hinsichtlich der unterschiedlichen Angaben der Bürgermeister von Hardheim und Höpfingen in Bezug auf eine etwaige Schadensersatzpflicht der Gemeinden gegenüber dem Vorhabenträger" überprüfen. Und so deutet immer mehr darauf hin, dass bei dem umstrittenen Windparkprojekt nicht die Bürger oder die Kommunalparlamente, sondern Gerichte das letzte Wort haben werden.