Windkraft in Walldürn: Rat spricht sich für 1000 Meter Abstand aus

Der Kriterienkatalog für den Flächennutzungsplan, Teilkapitel Windkraft, wurde am Montag in Walldürn verabschiedet

28.06.2016 UPDATE: 29.06.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 16 Sekunden

Wie nah darf ein Windrad an die Wohnbebauung heranrücken? Diese Frage hat der Walldürner Gemeinderat am Montag beantwortet: Er fordert für den Kriterienkatalog des Gemeindeverwaltungsverbands einen Abstand von 1000 Metern. Foto: B. Stieglmeier

Walldürn. (Sti.) Nahezu eineinhalb Stunden nahm am Montagabend in der Gemeinderatsitzung im "Haus der offenen Tür" vor einer erstaunlich großen interessierten Zuhörerzahl der Tagesordnungspunkt "Fortschreibung des Teilflächennutzungsplans Windkraft" ein.

In der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Hardheim-Walldürn (GVV) wurde am 3. Mai der aktualisierten Kriterienkatalog, der Grundlage der Standortanalyse für Windkraftanlagen ist, vorgestellt. Die Stellungnahmen der Ortsteile wurden den Mitgliedern des Ausschusses für Technik und Umwelt am 15. Juni zur Kenntnis gebracht worden, worauf dieser folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat gefasst habe: Er solle dem Kriterienkatalog mit der Maßgabe zustimmen, dass die Abstände zur Wohnbebauung von 750 auf 1000 Meter erhöht werden.

Wie Bürgermeister Markus Günther betonte, gehe es an diesem Abend nicht um die auszuweisenden künftigen Standorte von neuen Windkraftanlagen, sondern einzig und allein um die Leitlinien des Kriterienkatalogs.

Sandra Lanig vom Büro Klärle (Weikersheim) zeigte auf, dass die im Landesplanungsgesetz erstellten Leitlinien sehr umfangreich seien und eines einheitlichen Kriterienkataloges hinsichtlich der Bündelung von Windkraftanlagen unter dem Aspekt von Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Anwohnerschutz bedürften. Detailliert zeigte sie die Gliederung des Kriterienkatalogs mit all den darin enthaltenen harten und weichen Tabu-Kriterien unter Berücksichtigung von Infrastruktur, Arten- und Biotopschutz oder Abstandswahrung zu Siedlungen auf.

Breiten Raum nahm die Vorstellung der 23 momentan innerhalb des GVV gewiesenen Windpotentialflächen, und hierbei im Besonderen die zehn auf Gemarkung Walldürn liegenden Flächen ein: Fläche südlich von Wettersdorf (368 ha), Fläche westlich von Gerichtstetten (237 ha), Fläche nordwestlich von Altheim (160 ha), Fläche nordwestlich von Hornbach (149 ha), Fläche nördlich von Walldürn/südlich von Glashofen (139 ha), Fläche nördlich von Rippberg/Gottersdorf (98 ha), Fläche westlich von Altheim (95 ha), Fläche nordöstlich von Wettersdorf/östlich von Reinhardsachsen (86 ha), Fläche südwestlich von Altheim (42 ha) und Fläche nordwestlich von Walldürn (60 ha).

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Bürgermeister Markus Günther wies anschließend in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es aufgrund der Energiewende unumgänglich sein werde, der Entwicklung der Windkraft in der Region künftig mehr Raum einzuräumen als bisher. Rechtzeitige Abwägungen seien hierbei jedoch dringend erforderlich. Deshalb habe man auch immer wieder die Ortschaftsverwaltungen in die Überlegungen miteinbezogen.

Die Einlassungen der Ortschaftsverwaltungen wurden vom Leiter des Bauverwaltungsamtes, Norbert Riedl, vorgestellt. So seien die ausgewiesenen Mindestabstände von 750 Metern in der Abstandsfläche zwischen Windkrafträdern zur Wohnbebauung als zu gering bezeichnet worden. Zudem kritisierten einige Ortsverwaltungen die Einkreisung ihres Ortsteiles mit Windkraftanlagen (Altheim, Gottersdorf, Reinhardsachsen, Wettersdorf, Glashofen). Einmütig habe man in den Ortschaftsverwaltungen die Meinung vertreten, dass der ausgewiesene Mindestabstand mindestens 1000 Meter betragen müsse.

In der Folge entspann sich im Gemeinderat eine sehr rege Diskussion, in der die Bemühungen um einen Konsens immer wieder deutlich wurden. Schließlich stimmten die Mitglieder des Gemeinderates dem Beschlussvorschlag des ATU zu. Dafür wurde zunächst der Kriterienkatalog bei einer Enthaltung genehmigt. Anschließend wurde in den Unterpunkten 2a und 2b "Weiche Tabukriterien" der Mindestabstand zu Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Außen-. und Innenbereich sowie zu Wochenendhaus-/Ferienhausgebieten von 750 auf 1000 Meter erhöht. Diese Änderung erfolgte bei 22 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.

Bei dieser Vorgabe im Kriterienkatalog handelt es sich jedoch um kein Ausschlusskriterium, sondern um eine Richtlinie, die nur dann greift, wenn die politische Vorgabe, der Windkraft "Substanziell Raum zu schaffen", damit auch erreicht werden kann.

Wie Bürgermeister Günther nach der Abstimmung mitteilte, gehe man mit dem erzielten Ergebnis in die weiteren Gespräche mit dem GVV, wo Walldürn über elf von 22 Stimmen verfüge (Hardheim sieben, Höpfingen vier). Sollte es bei der Abstimmung im Gemeindeverwaltungsverband zu einer eventuellen Patt-Situation kommen, habe nach wie vorher der bisherige alte Kriterienkatalog mit einem Mindestabstand von 750 Metern Gültigkeit.

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