Walldürn: Ab Montag wird der Lidl zur Flüchtlingsunterkunft
120 Asylbewerber finden in dem ehemaligen Supermarkt Platz - Die Baugenehmigung erlaubt eine Belegung des Areals mit 240 Flüchtlingen

Walldürn. (rüb) Noch fehlen die Betten, und die Küchengeräte sind auch noch nicht angeschlossen. Doch der zuständige Bauleiter Heiko Hoßfeld vom Landratsamt Mosbach lässt keine zweifel daran, dass der Bezugstermin eingehalten werden kann: Ab Montag kann der ehemalige Lidl-Markt in der Buchener Straße als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. Zunächst sei ein Erstbezug mit 60 Asylsuchenden geplant, teilte der Pressesprecher des Landkreises, Jan Egenberger, gestern auf Anfrage der RNZ mit. Insgesamt bietet die Verkaufsfläche des früheren Supermarktes Platz für 120 Menschen.
Dafür wurden im Innern des Gebäudes 30 Parzellen geschaffen, die durch Planen voneinander abgetrennt sind, damit die Asylbewerber zumindest etwas Privatsphäre bekommen. Daneben wurden auch Fluchtwege geschaffen, damit die Unterkunft den Vorgaben des Brandschutzes entspricht. Lediglich die Betten fehlen noch: Bis Montag soll jede Parzelle mit zwei Stockbetten ausgestattet sein.
Die Einrichtung dieser Interimsunterkunft des Kreises im ehemaligen Lidl-Markt in Walldürn wird - wie in der Bürgerinformationsveranstaltung am 10. September vorgestellt - in drei Schritten erfolgen: Aktuell wurde bereits die ehemalige Verkaufsfläche für eine Belegung mit bis zu 120 Personen vorbereitet. Sanitär- und Kücheneinrichtungen wurden in speziellen Modulen direkt vor dem Gebäude aufgestellt.
Eine Erstbelegung ist ab dem 19. Oktober möglich und wird schrittweise erfolgen, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung. .
In einem zweiten Schritt wird die Interimsunterkunft durch eine neue Gemeinschaftsunterkunft gleicher Kapazität auf dem ehemaligen Kundenparkplatz abgelöst werden. Diese Gemeinschaftsunterkunft soll im Laufe des Frühjahres 2016 in Modulbauweise errichtet werden. Nach Beendigung der Nutzung als Interimsunterkunft wird in einem dritten Schritt das ehemalige Supermarktgebäude als Logistikfläche genutzt werden. Dann lagert der Kreis dort Material für den Katastrophenschutz und die Flüchtlingsunterbringung. Schon werden Teile des Gebäudes teilweise dazu genutzt.
"Eine gleichzeitige Belegung von Interimsunterkunft und der neuen Gemeinschaftsunterkunft soll vermieden werden", betonte Jan Egenberger. Zugleich sei aber - wie bereits bei der Bürgerinformationsveranstaltung geschehen - darauf hinzuweisen, dass eine solche Belegung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit erforderlich werden könne, um etwa die Belegung von Sporthallen zu vermeiden. Baurechtlich sei deshalb auch für diese Belegungsform Vorsorge getroffen worden.
Das heißt im Klartext: Sollte sich der Zustrom an Asylbewerbern ungebremst fortsetzen und der Landkreis an seine Kapazitätsgrenze kommen, dann ist nicht auszuschließen, dass Markt und Container gleichzeitig belegt werden und dass dann statt 120 Menschen sogar 240 Flüchtlinge auf dem Gelände leben werden.



