Im "Lindig" erschließt die Stadt nach Bedarf

Walldürn. 97 Prozent der Flächen sind im Besitz der Kommune. Nach Kauf besteht eine zweijährige Bauverpflichtung

18.08.2012 UPDATE: 18.08.2012 06:05 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Die ersten Häuser im neuen Baugebiet 'Lindig' in Walldürn stehen schon. Foto: R. Wagner
Walldürn. (Sti) Nachdem die kommunalen Bauplätze im Wohnungsbauschwerpunkt "Vorderer Wasen" sowie die in der Innenstadt weitgehend veräußert wurden, hat der Gemeinderat im Jahr 2005 die Entwicklung des Baugebietes "Lindig" beschlossen.

Mit diesem Gebiet soll nun langfristig der Bedarf an Bauplätzen in Walldürn befriedigt werden. Durch die Bereitstellung von preiswerten Baugrundstücken im Gebiet "Lindig" will die Stadt insbesondere auch jungen Familien die Grundlage zur Verwirklichung des Traums vom Eigenheimes schaffen.

Die Grundstückfläche im Gebiet "Lindig" wurden landwirtschaftlich genutzt und der überwiegende Grundstückteil mit rund sieben Hektar (39 Grundstücke) war in Privateigentum gewesen. Der städtische Eigentumsanteil betrug rund 3,5 Hektar.

Neben der Beschaffung des Bauplanungsrechts waren zunächst umfangreiche Grundstückverhandlungen mit den Grundstückseigentümern erforderlich. Seit Rechtskraft der Baulandumlegung im Jahr 2007 ist die Stadt mit rund 97 Prozent der Grundstücksfläche größter Eigentümer im Gebiet "Lindig".

2011 beschloss der Gemeinderat die Erschließung des Neubaugebietes "Lindig" voranzutreiben, und bereits im Juni 2011 sei der Spatenstich für eine Teilerschließung von sieben Baugrundstücken in der Pater-Wigbert-Straße erfolgt. Die weitere Erschließung des Neubaugebietes erfolgt künftig sukzessive - entsprechend dem Bedarf und der Nachfrage nach Baugelände. Das Baugebiet "Lindig" liegt im Nordwesten von Walldürn, und es umfasst eine Gesamtfläche von rund 10,5 Hektar mit insgesamt 77 Baugrundstücken für eine Wohnbebauung. Der Bebauungsplan "Lindig" sieht ein eingeschränktes Gewerbegebiet entlang der Boschstraße mit rund 3,4 Hektar, ein Mischgebiet mit 1,6 Hektar bzw. 22 Bauplätzen, sowie ein allgemeines Wohngebiet mit 3,9 Hektar bzw. 55 Bauplätze vor. Für öffentliche Flächen wie Straßen, Wege, Verkehrsgrün und Stellplätze werden 1,6 Hektar benötigt.

Das Neubaugebiet wird über einen Haupterschließungsring (Pater-Wigbert-Straße) an die Boschstraße angebunden. Das innere Straßen- und Wegenetz bilden zwei Erschließungsstraßen mit Verbindungsweg. Die Ausbaubreite der Erschließungsstraßen wird mit einheitlich 5,50 Meter geplant. Entlang des Haupterschließungsringes verlaufe zusätzlich ein einseitiger Gehweg.

Zur Straßenraumgestaltung sind entlang der Erschließungsstraßen neben öffentlichen Stellplätzen mehrere Baumpflanzungen vorgesehen. Um eine Fußgänger-Verbindung zur Innenstadt attraktiv zu machen, ist im Westen des Baugebietes ein Fuß- und Anliegerweg mit direktem Anschluss an die Wettersdorfer Straße geplant. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über ein Mischsystem.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan bieten für die Bauherren einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum zur Verwirklichung eines Eigenheimes. So ist für das Wohn- und Mischgebiet die offene Bauweise festgesetzt, was bedeute, dass auf den Grundstücken neben Einzel- auch Doppel- und Reihenhäuser entstehen könnten.

Die Grundstückgrößen liegen zwischen 600 bis 1 000 Quadratmetern. Als Dachform sind ausschließlich geneigte Dächer mit einer Neigung von 25 bis 45 Grad festgesetzt. Garagen und Carports könnten in Verbindung mit einer Dachbegrünung auch als Flachdach ausgebildet werden.

Im eingeschränkten Gewerbegebiet ist die Ansiedlung von nicht erheblich belästigenden Betrieben möglich. Die Grundstücksgrößen im Gewerbegebiet sind variabel und werden auf den tatsächlichen Bedarf des Betriebes zugeschnitten. Für die Grundstücke im Gewerbegebiet ist eine abweichende Bauweise mit einer Gebäudelänge von bis zu 100 Meter zulässig, und das Höchstmaß der Trauf- und Firsthöhe betrage dort 9. bzw. 12 Meter.

Der Kaufpreis für die Grundstücke im Gebiet "Lindig" wurde vom Walldürner Gemeinderat für Wohnbau- und auch für das Gewerbegelände festgelegt. Die Veräußerung der Baugrundstücke erfolge mit einer zweijährigen Bauverpflichtung.

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