Höpfingen weiter auf Konsolidierungskurs
Die Gesetzesmäßigkeit des Haushalts 2016 wurde bestätigt – Die Küferei soll eine Museumsbrennerei werden

Auf Antrag der "Höpfemer Schnapsbrenner" wurde die ehemalige Küferei in der Hauptstraße 2, ein kleines eingeschossiges Gebäude, aus der Stadtsanierung "Ortskern Höpfingen II" ausgegliedert. Der Eigentümer will das architektonisch und hochinteressante Häuschen zu einer Museumsbrennerei herrichten. Foto: W. Böhrer
Höpfingen. (WB) Bei der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern II Höpfingen" wurde auch das kleine und vollständig überbaute Grundstück in der Hauptstraße 2 mit der ehemaligen Küferei aufgenommen. Nun hat der Eigentümer, die FG "Höpfemer Schnapsbrenner beantragt, das Grundstück aus dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet zu entlassen. Bei der Ratssitzung am Montag gaben die Ratsmitglieder diesem Antrag statt.
Doch zunächst befasste sich der Gemeinderat mit der Planung der Bauvoranfrage der Firma Lyma GmbH, Schlossberg 11, Buchen, die beinhaltet, das Fabrikgebäude in der Glashofener Straße 9 (ehemals Konrad) in Höpfingen in Maisonette-Wohnungen unter dem Motto "Neues Wohnen in Höpfingen mit Weitblick" umzubauen.
Der Geschäftsführer der Firma, Alexander Schaible berichtete unter anderen, dass der frühere Besitzer des Areals seit drei Jahren versucht habe, den ehemaligen Gewerbestandort zu vermieten, jedoch ohne Erfolg. Nun sei ihm vor etwa eineinhalb Jahren die Idee gekommen, das Gebäude für Wohnungen umzubauen und zu nutzen.
Mit der Einschaltung von mehreren Architekten habe er sich für die Lösung eines "Reihenhauses"mit 18 Maisonette-Wohnungen von 105 bis 140 Quadratmetern entschlossen, wobei eine Förderung je Wohneinheit von etwa 35 000 Euro bestünde.
Nach einer längeren Diskussion, wobei vor allem der ungünstige Schulweg für Kinder zur Sprache kam und auch geklärt werden müsse, ob für dieses Bauvorhaben der Bebauungsplan geändert werden müsse, waren sich die Gemeinderäte darin einig, dass noch weitere offene Fragen geklärt werden müssten. Schließlich folgten die Räte dem Vorschlag von Bürgermeister Hauck, dass man bei der nächsten öffentlichen Sitzung am Montag, 9. Mai, eine Entscheidung darüber treffen werde, ob der vorliegenden Bauvoranfrage zugestimmt werde.
Zum Thema "Teilaufhebung der Satzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet "Ortskern II Höpfingen" führte Bürgermeister Hauck aus, dass das eingeschossige Gebäude architektonisch und städtebaulich hochinteressant jedoch kein Kulturdenkmal sei. Der Eigentümer beabsichtige nun, das Häuschen zu restaurieren und zu musealen Zwecken als Museumsbrennerei herzurichten. Diese Absicht korrespondiere mit den städtebaulichen Zielsetzungen der Sanierung, könne aber nicht in der Weise gefördert werden. Wenn das Grundstück aus dem Gebiet entlassen werde, sei eine günstigere Förderung in einem anderen Förderprogramm möglich.
Bürgermeister Hauck der machte die Haushaltsverfügungen zum Haushaltsplan 2016 und zum Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs 2016 bekannt, die der Landrat der Gemeinde zukommen ließ. Höpfingen sei es der Kommune in den drei abgelaufenen Jahren möglich gewesen, Zuführungen an den Vermögenshaushalt zu erzielen, die zum Teil deutlich höher als die vorgeschriebene Mindestzuführung in Höhe der ordentlichen Tilgung gelegen hätten.
In den Jahren zuvor, also von 2010 bis 2012, hätte die Gemeinde keine positiven Nettoinvestitionsraten erwirtschaften können. Das Jahr 2015 werde erheblich besser als geplant abschließen. Anstelle der prognostizierten Nettoinvestitionsrate von 35 000 Euro erwarte die Gemeinde eine von 350 000 Euro. Ferner müsse die veranschlagte Rücklagenentnahme nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden und belaufe sich zum Jahresende 2015 auf voraussichtlich 500 000 Euro.
Im Jahr 2016 rechne nun die Gemeinde mit einer Nettoinvestitionsrate von lediglich 71 000 Euro. Nach der Finanzplanung bleibe die Zuführung an den Vermögenshaushalt, insbesondere infolge der Wechselwirkung des kommunalen Finanzausgleichs, in den Jahren 2017 und 2018 unter den Ausgaben für die ordentliche Tilgung. Zum gesetzmäßigen Haushaltsausgleich stünden Mittel der allgemeinen Rücklage zur Verfügung.
Was den Vermögenshaushalt 2016 betreffe, weise dieser im Vergleich zum Vorjahr ein deutlich reduziertes Investitionsvolumen aus. Investitionsschwerpunkt sei der Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs. Außerdem sei die energetische Sanierung der Heizung im Rathaus vorgesehen. Auch sei auf dem Außengelände der Vereinslagerhalle der Bau einer Garage geplant. Ferner soll der Parkplatz am Friedhof Höpfingen und kleinere Baumaßnahmen auf den Friedhöfen in Höpfingen und Waldstetten durchgeführt werden. Auch enthalte der Vermögenshaushalt Ausgabenansätze für die Fortführung von Stadtsanierungsmaßnahmen, die Abwasserbeseitigung und den Breitbandausbau.
Sollten die Prognosen der Finanzplanung eintreten, werde die Gemeinde in den beiden kommenden Jahren von der Substanz leben müssen, da die Vermögensbestände und Rücklagen zur Deckung der Tilgungsausgaben verwendet würden. Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch in Zukunft sicherzustellen sei weiterhin die Fortsetzung des Haushaltskonsolidierungskurses erforderlich. Ziel müsse es sein, den Verwaltungshaushalt zu stärken und alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Ertragskraft zu nutzen. Die Gesetzmäßigkeit der Satzung wurde bestätigt.
Zum Wirtschaftsplan 2016 des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Höpfingen merkte Landrat Dr. Achim Brötel an, dass dieser keine genehmigungspflichtige Bestandteile enthalte und die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses bestätigt werde.



