Hardheim will Floriansjünger kräftig unterstützen
Gemeinderat segnete den Feuerwehrbedarfsplan ab - Neue Einsatzjacken, neue Fahrzeuge und ein neuer Standort für das Gerätehaus

Die alten und die neuen Einsatzjacken der Freiwilligen Feuerwehr Hardheim im Bildvergleich: Da die bisherigen Jacken (l.) den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügen, wird die Gemeinde - für knapp 100 000 Euro - 211 Exemplare der neuen, hochmodernen Einsatzjacken (rechts) bestellen.
Von Rüdiger Busch
Hardheim. Wo liegen Defizite in der Ausrüstung der Feuerwehr? Wie sieht ist mit dem Ausbildungsstand aus, und muss ein neuer Standort für das Gerätehaus gefunden werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der 178 Seiten umfassende Feuerwehrbedarfsplan, der von der Forschungs- und Planungsgesellschaft Forplan GmbH (Bonn) erstellt worden ist. Nach langer Diskussion wurde das Werk, mit dessen Umsetzung gewaltige Investitionen verbunden sind, in der Gemeinderatssitzung am Montag bei einer Enthaltung einstimmig genehmigt.
Hintergrund
> Die Tagesstärke während der üblichen Arbeitszeiten wird nach derzeitigem Stand neben dem Hauptort lediglich noch im Ortsteil Schweinberg erreicht, weshalb die dortige Abteilungswehr künftig eine wichtige Funktion insbesondere bei technischen
> Die Tagesstärke während der üblichen Arbeitszeiten wird nach derzeitigem Stand neben dem Hauptort lediglich noch im Ortsteil Schweinberg erreicht, weshalb die dortige Abteilungswehr künftig eine wichtige Funktion insbesondere bei technischen Hilfeleistungen erfüllen kann. Hierzu ist die Stationierung eines Hilfeleistungslöschfahrzeugs und eines Schlauchtransportanhängers notwendig.
> Neue Einsatzkleidung: Die derzeit im Einsatz befindliche Einsatzkleidung "Einsatzjacke 90 - Baden-Württemberg" wurde vor mehr als 20 Jahren entwickelt. Die Jacke entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, weshalb neue angeschafft werden, welche die Sicherheit für die Einsatzkräfte erhöhen.
> Teilweise kritisch sei die Löschwasserversorgung. Das Trinkwasserversorgungsnetz könne nicht in allen Bereichen eine ausreichende Löschwasserversorgung zur Verfügung stellen. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, das fehlende Löschwasser über den Aufbau einer entsprechenden Löschwasserstrecke sicherzustellen. Hierzu ist die Beschaffung zusätzlichen Schlauchmaterials und die dazugehörige Transportmöglichkeit notwendig.
> Die Feuerwehrbedarfsplanung berücksichtigt neben der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen auch den teilweisen Neuerwerb. Die Beschaffungen sollen bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden. In den Ortsteilen Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten und für die Abteilung Hardheimer Höhe ist eine Ersatzbeschaffung der in die Jahre gekommenen Tragkraftspritzenfahrzeuge vorgesehen. Diese können aufgrund der Ausstattung mit Löschwasservorrat wirkungsvoll für den Erstangriff eingesetzt werden. Für die Abteilung in Gerichtstetten ist aufgrund der Entfernung zum Hauptstandort die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens vorgesehen, um bei Bedarf schnellstmöglich weiteres Personal an den Einsatzort bringen zu können. Dies ist nicht zuletzt für eine Verbesserung der Situation bei den Aussiedlerhöfen notwendig. Die derzeit noch in sämtlichen Ortsteilen vorgehaltene Tragkraftspritzenpumpe nebst Anhänger zum Schlepperanbau kann künftig entfallen.
> Folgende Fahrzeuge sollen angeschafft werden:
Abteilung Hardheim: Gerätetransportwagen als Ersatz für den Schlauchwagen (vorgesehen 2017); Kauf bzw. Leasing eines Kommandowagens für die Feuerwehrleitung (2017); Hilfeleistungslöschfahrzeug 20 als Ersatz für die Löschgruppenfahrzeuge 8 und 16 (2020); Tanklöschfahrzeug 3000 ST als Ersatz für das Tanklöschfahrzeug 16 (2021).
Abteilung Schweinberg: Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 als Ersatz für das Tragkraftspritzenfahrzeug (2017), Schlauchtransportanhänger 1000 (2017).
Abteilungen Bretzingen, Erfeld und Hardheimer Höhe: jeweils ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser als Ersatz für die Tragkraftspritzenfahrzeuge (2018/2019).
Abteilung Gerichtstetten: Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser als Ersatz für die Tragkraftspritzenfahrzeug (2018/ 2019); Mannschaftstransportwagen (2018/2019).
> Feuerwehrgerätehaus: Das Feuerwehrgerätehaus ist mittel- bis langfristig zu verlagern und an einem noch festzulegenden Standort neu zu errichten, da das derzeitige Gebäude aufgrund der Lage und des baulichen Zustands für die Nutzung durch die Feuerwehr nicht geeignet ist. Eine Verlagerung des Standorts aus dem Zentrum - in unmittelbarer Nähe befindet sich der Gemeindekindergarten, die Schule sowie die Erftalhalle - ist vorgesehen, um mögliche Gefahren beim Ausrücken zu Einsätzen zu minimieren.
> Als erste Maßnahme zur Vermeidung von Unfällen rund um das Gerätehaus ist die Nutzung der Alarmausfahrt durch den Kindergarten ab sofort untersagt.
Wie wichtig das Thema für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ist, zeigte sich daran, dass die Zuhörerreihen fast komplett mit Floriansjüngern besetzt waren. Patrik Habeth von der Firma Forplan stellte die wichtigsten Erkenntnisse des Bedarfsplans vor. Laut Feuerwehrgesetz des Landes sind die Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Um eventuelle Defizite ermitteln und Schutzziele definieren zu können, sei die Aufstellung einer Feuerwehrbedarfsplanung notwendig. Oberstes Ziel sei es, Mängel abzustellen, um die Sicherheit der Bevölkerung und der Einsatzkräfte zu erhöhen und mögliche Schadensersatzansprüche bei Schadensereignissen möglichst ausschließen zu können.
Das Gutachten (siehe unten) enthält detaillierte Informationen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr und deren Abteilungswehren. Insbesondere wird auf die Art und Anzahl der Fahrzeuge und Geräte, die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte, das Risikopotential sowie die Definition von Schutzzielen eingegangen. Dabei wurde der Ist-Zustand dem Soll-Zustand gegenübergestellt.
"Sie können stolz auf Ihre Feuerwehr sein", sagte Habeth abschließend zu den Gemeinderäten, "sie ist hoch motiviert und gut ausgebildet!" Wenn die im Bedarfsplan formulierten Ziele umgesetzt würden, dann sei sichergestellt, dass der Brandschutz auch künftig durch das wertvolle Ehrenamt sichergestellt werden könne.
Kreisbrandmeister Jörg Kirschenlohr zeigte sich mit dem Feuerwehrbedarfsplan sehr zufrieden und teilte mit, dass die Förderanträge für die im kommenden Jahr geplanten Fahrzeugbeschaffungen bereits gestellt worden seien, um eine bessere Chancen auf Zuschüsse zu haben. Dabei handelt es sich um das Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 für die Abteilung Schweinberg (Kosten: 315 000 Euro, zu erwartender Eigenanteil der Gemeinde: 106 000 Euro) und den Gerätetransportwagen der Abteilung Hardheim (Kosten: 188 000 Euro, Eigenanteil der Gemeinde: 74 800 Euro). Für das neue Gerätehaus seien in den nächsten beiden Jahren aber noch keine Zuschüsse von Seiten des Landkreises zu erwarten. Dieses Projekt solle, wie im Gutachten festgehalten, erst nach den Fahrzeugbeschaffungen angegangen werden.
In der anschließenden Diskussion stellte Manfred Böhrer die Notwendigkeit eines neuen Mannschaftstransportwagens für die Abteilungswehr Gerichtstetten in Frage. Die Tagesstärke sei in Gerichtstetten zwar nicht sehr hoch, antwortete Bürgermeister Volker Rohm. Dennoch sei die Anschaffung nötig, zumal es nicht nur während der üblichen Arbeitszeiten zu Schadensereignissen komme.
Klaus Schneider wies darauf hin, dass beim Einsatzfahrzeug für den Kommandanten auch steuerliche Belange berücksichtigt werden müssten. Außerdem sah er keine unbedingte Notwendigkeit für eine solche Anschaffung.
Lars Ederer und Dr. Ingo Großkinsky gaben zu bedenken, dass einzelne Maßnahmen auf Grund der Haushaltslage möglicherweise nicht nach dem vorgesehenen Zeitplan umgesetzt werden könnten. Bürgermeister Rohm, Kämmerer Bernd Schretzmann und Kreisbrandmeister Kirschenlohr verwiesen darauf, dass es sich beim Bedarfsplan nur um ein Handlungsgerüst für die kommenden fünf Jahre handle. Selbstverständlich könnten einzelne Maßnahmen auch verschoben werden, zumal die Zuschussfrage jeweils aufs Neue zu klären sei.
Torsten Englert warnte davor, einzelne Punkte des Konzeptes in Frage zu stellen: "Ein Rädchen greift da ins andere!" Deshalb dürfe man den Bedarfsplan nicht zerpflücken. Außerdem handle es sich bei der Genehmigung des Bedarfsplans lediglich um eine Willensbekundung. Jede einzelne Maßnahme müsse im Gemeinderat noch einmal genehmigt werden.
Hauptamtsleiter Lothar Beger schlug vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der Feuerwehrbedarfsplan unter Berücksichtigung der Entwicklungen jährlich fortzuschreiben sei. Dieser Vorschlag wurde schließlich angenommen.



