Hardheim setzt Anreize für Hausbesitzer

Neues Sanierungsgebiet "Ried": Modernisierungsmaßnahmen in und an Wohngebäuden werden mit 24 Prozent gefördert

24.01.2017 UPDATE: 25.01.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden

Blick in die Riedstraße: Neben privaten Maßnahmen, die von Land und Gemeinde gefördert werden, ist im Rahmen der Sanierung unter anderem auch eine partielle Öffnung des Riedbachs angedacht. Foto: Rüdiger Busch

Hardheim. (rüb) "Wir müssen gewisse finanzielle Anreize schaffen, damit die Sanierung ein Erfolg wird." Paul Keßler von der LBBW-Immobilien und Kommunalentwicklung GmbH (Karlsruhe) weiß, wovon er spricht. Schließlich hat er auch die erfolgreichen Sanierungsgebiete "Doggenbrunnen" und "Ortskern Gerichtstetten" im Auftrag der Gemeinde betreut.

Hintergrund

Der Förderrahmen für private und öffentliche Maßnahmen liegt zunächst bei 1,33 Millionen Euro. Die Gemeinde hofft auf eine Aufstockung des Förderrahmens, da der Bedarf deutlich höher bei etwa 3 Millionen Euro liegt. Die Finanzhilfe des Landes beträgt 800.000

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Der Förderrahmen für private und öffentliche Maßnahmen liegt zunächst bei 1,33 Millionen Euro. Die Gemeinde hofft auf eine Aufstockung des Förderrahmens, da der Bedarf deutlich höher bei etwa 3 Millionen Euro liegt. Die Finanzhilfe des Landes beträgt 800.000 Euro. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde. Spätestens 2030 soll das Sanierungsprogramm abgeschlossen sein.

Das Sanierungsgebiet umfasst das Gelände südlich der Riedstraße, begrenzt durch die Walldürner Straße im Westen, das Bebauungsende im Osten und den Mühlweg im Süden. Hinzu kommen das Grundstück des Steinernen Turms und Teile der Steingasse, das Areal rund um Feuerwehrgerätehaus und alter Bauhof (Ecke Jahnstraße/Schlossstraße) sowie die "Insel"-Grundstücke zwischen Erfa und Walldürner Straße.

Von den 62 Gebäuden stehen 18 leer (29 Prozent), was ein noch höherer Anteil ist als im Gebiet "Ortskern Gerichtstetten" vor der Sanierung (25 Prozent). 75 Prozent der Gebäude weisen mittlere bis große Mängel auf. Positiv sei jedoch die hohe Eigentumsquote (76 Prozent) und der hohe Anteil an Vollerwerbstätigen unter den Eigentümern (61 Prozent).

Zu den öffentlichen Maßnahmen könnten der Ausbau der Riedstraße, die partielle Freilegung des Riedbachs, die Sanierung/Neuordnung des Areals "Feuerwehrgerätehaus" oder die Neugestaltung der Riedstraßen-Zufahrt (Abbruch Haus Frach) zählen. Bei einer Freilegung des Riedbachs, kann die Gemeinde mit Zuschüssen von bis zu 85 Prozent rechnen. Im Gebiet liegt auch das seit Jahren leerstehende "Glashaus"-Gebäude.

Die Abbruchkosten der Gebäude - auch der privaten - trägt die Gemeinde, wenn der Abriss dem Sanierungszweck dient.

Modernisierungszuschuss: Bei privaten Maßnahmen gibt es einen Bauherren-Zuschuss von effektiv 24 Prozent für Wohngebäude und von 16 Prozent bei Nebengebäuden. Dazu zählen Verbesserung der Haustechnik, Heizungsanlagen, sanitäre Anlagen, Elektroleitungen, Küchen (ohne Einrichtungsgegenstände), Wärme- und Schallschutz oder wohntechnische Verbesserungen. rüb

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Damit auch das neue Sanierungsgebiet "Ried" ein Erfolg wird, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag Richtlinien zur Förderung privater Maßnahmen beschlossen.

Wie bei den vorangegangenen Sanierungen erhalten private Bauherren für Modernisierungsvorhaben einen Zuschuss von effektiv 24 Prozent für Wohngebäude und von 16 Prozent für Nebengebäude.

Bürgermeister Volker Rohm stellte zunächst kurz die Ziele und Eckdaten des neuen Sanierungsgebiets vor (siehe Hintergrundkasten).

Im Vordergrund stehe die Schaffung von hochwertigem Wohnraum und damit einhergehend eine Attraktivitätssteigerung des Ortskerns. Daneben solle die Verkehrsanbindung an die B 27 durch den Abbruch des Hauses Frach verbessert und das Areal rund um den Steinernen Turm aufgewertet werden.

"Der erste Sprechtag wurde gut angenommen", sagte Sanierungsberater Keßler, "es war ein guter Start!" Bei den Gesprächen mit interessierten Bürgern sei schnell deutlich geworden, dass die Höhe der Zuschüsse entscheidend dafür sein werde, wie viele Maßnahmen in Angriff genommen werden.

Keßler zeigte auf, dass sich die Richtlinien der Sanierung an den Regelungen im Baugesetzbuch und den vom Land erlassenen Städtebauförderrichtlinien orientieren.

Die Kosten für den Abbruch von Gebäuden oder die Neuordnung von Grundstücken müssten von der Gemeinde getragen werden - falls diese Maßnahmen den Zielen der Sanierung entsprechen, wenn also benötigte Freiflächen entstehen oder das Grundstück für Wohnbebauung genutzt wird.

Für die Förderung privater Modernisierungsvorhaben gebe es mehrere Möglichkeiten: steuerliche Sonderabschreibungen statt direkter Zuschüsse oder gestaffelte Beträge je nach Kosten der Maßnahmen.

"Da es im Ried jedoch eines deutlichen Anreizes bedarf, um die Modernisierung in Gang zu bringen", so Keßler, lautete der Vorschlag, die bewährten Fördersätze beizubehalten. Diese betragen effektiv 24 Prozent für Wohngebäude und 16 Prozent für Nebengebäude.

Der vom Land bewilligte Förderrahmen von 1,33 Millionen Euro werde keinesfalls ausreichen, da es um eine Vielzahl modernisierungsbedürftiger Gebäude gehe. Er vertraue jedoch darauf, dass der Förderrahmen sukzessive aufgestockt werde.

Die Modernisierungskosten seien - bezogen auf einen "normalen, zeitgemäßen Standard" - in der Regel in vollem Umfang zuschussfähig. An diesem Begriff biss sich Ratsmitglied Lars Ederer fest: "Wer entscheidet darüber, ob die Bauausführung oder die Ausstattung den Kriterien entspricht?"

Nur der aktuelle Standard werde gefördert, eine höherwertige Ausführung werde von ihm bei der Abrechnung gekürzt, betonte Paul Keßler. Bauamtsleiter Friedrich Ansmann ergänzte die Aussage mit einem Beispiel: "Der Bauherr kann sich gerne goldene Wasserhähne einbauen lassen, diese bekommt er aber nicht bezuschusst."

Ob es auch Fördergelder für bereits durchgeführte oder begonnene Maßnahmen gibt, wollte Siegfried Horn wissen. Nein, antwortete der Sanierungsberater. Bei dringlichen Maßnahmen, etwa bei einer defekten Heizung, könne jedoch eine vorzeitige Baufreigabe beantragt werden.

Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat die Sanierungsrichtlinien.

Info: Eine Infoveranstaltung findet am Donnerstag, 16. Februar, um 19 Uhr in der Aula des Walter-Hohmann-Schulzentrums statt.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
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