Hardheim beschließt neues Sanierungsgebiet

Riedbach soll wieder freigelegt werden – Der Förderrahmen liegt zunächst bei 1,33 Millionen Euro – Riedbach soll wieder freigelegt werden

25.10.2016 UPDATE: 26.10.2016 06:00 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden

Das neue Hardheimer Sanierungsgebiet umfasst die Bereiche südlich der Riedstraße (Foto links) sowie das Areal rund um das Feuerwehrgerätehaus (rechts). Fotos: Rüdiger Busch

Von Rüdiger Busch

Hardheim. Nach den rundum positiven Erfahrungen mit den Sanierungsmaßnahmen "Doggenbrunnen" und "Ortskern Gerichtstetten" steigt die Gemeinde nun in die nächste städtebauliche Erneuerungsmaßnahme ein: ins Sanierungsprogramm "Ried". Zunächst steht ein Förderrahmen von 1,33 Millionen Euro für private und öffentliche Maßnahmen zur Verfügung. Die Gemeinde hofft jedoch auf eine Aufstockung des Förderrahmens, da der Bedarf deutlich höher liege. Spätestens 2030 soll das Sanierungsprogramm abgeschlossen sein.

Das Sanierungsgebiet umfasst das Gelände südlich der Riedstraße, begrenzt durch die Walldürner Straße im Westen, das Bebauungsende im Osten und den Mühlweg im Süden. Hinzu kommen das Grundstück des Steinernen Turms und Teile der Steingasse, das Areal rund um Feuerwehrgerätehaus und alter Bauhof (Ecke Jahnstraße/Schlossstraße) sowie die "Insel"-Grundstücke zwischen Erfa und Walldürner Straße.

Bürgermeister Volker Rohm freute sich darüber, dass die Aufnahme ins Landessanierungsprogramm im vierten Anlauf geglückt sei, ehe Bauamtsleiter Friedrich Ansmann und Sanierungsberater Paul Keßler (Karlsruhe) Details vorstellten.

Der Förderrahmen liegt bei 1,33 Millionen Euro, die Finanzhilfe des Landes bei 800.000 Euro. "Um die wesentlichen Mängel zu beseitigen, wird eine gewaltige Aufstockung dieser Summe nötig sein", sagte Keßler und sprach von rund 3 Millionen Euro. Die vorbereitenden Untersuchungen durch das Büro P+M (München) hätten gezeigt, dass die Sanierungsmaßnahme dringend notwendig. So wiesen viele Grundstücke im dortigen Bereich ungünstige Voraussetzungen in Sachen Größe und Zuschnitt auf.

Von den 62 Hauptgebäuden im Sanierungsgebiet stünden 18 leer (29 Prozent), was ein sehr hoher Anteil sei - noch gravierender als im Gebiet "Ortskern Gerichtstetten" vor der Sanierung (25 Prozent). 75 Prozent der Gebäude wiesen mittlere bis große Mängel auf. Positiv zu bewerten sei dagegen die hohe Eigentumsquote (76 Prozent) und der hohe Anteil an voll Erwerbstätigen unter den Eigentümern (61 Prozent).

Eine Ausweitung des Gebiets sei derzeit nicht sinnvoll, da nicht genügend Mittel für weitere Maßnahmen zur Verfügung stünden. Bei einer späteren Aufstockung des Förderrahmens könnten weitere Grundstücke hinzugefügt werden, unterstrich Keßler, der sich zuversichtlich zeigte, dass auch diese Sanierung ein Erfolg werde, zumal es schon konkrete Anfragen privater Eigentümer gebe. Der Gemeinderat müsse dann in einem nächsten Schritt über die Höhe des Modernisierungszuschusses bei privaten Maßnahmen entscheiden. Ein Richtwert sei hierbei der in Gerichtstetten angewandte Fördersatz von 24 Prozent bei Wohngebäuden (16 Prozent bei Nebengebäuden).

Zu den öffentlichen Maßnahmen könnten der Ausbau der Riedstraße inklusive einer teilweisen Freilegung des Riedbachs, die Sanierung bzw. Neuordnung des Areals "Feuerwehrgerätehaus" oder die Neugestaltung der Zufahrt zur Riedstraße (Abbruch Haus Frach) zählen. Was die mögliche Freilegung des Riedbachs angeht, könne die Gemeinde mit Zuschüssen in Höhe von 85 Prozent rechnen, die nicht aus dem Fördertopf der Sanierung stammen, sondern aus einem separaten Programm. Im Gebiet liegt auch das seit einigen Jahren leerstehende "Glashaus"-Gebäude.

Dass nicht alle Immobilien saniert werden, die im Plan aufgeführt werden, sagte der Sanierungsberater auf Nachfrage von Torsten Englert: Die Abgrenzung des Sanierungsgebiets stelle lediglich einen Leitfaden dar. Eine Realisierungsquote von 40 bis 45 Prozent, wie bei den bisherigen Hardheimer Sanierungsprogrammen, wäre gut. Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel würden ausreichen, um alle Interessierten zu berücksichtigen, sagte Keßler auf entsprechende Nachfrage von Klaus Schneider. Eine Staffelung der Fördersätze, wie von Lars Ederer vorgeschlagen, sei nicht zu empfehlen: "Das gibt nur böses Blut!

Einstimmig wurde anschließend die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets beschlossen.

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