Urteil wegen übler Nachrede aufgehoben (Update)
Frau hatte auf Telegramm bei "Buchen steht auf" gegen Klinikchefs gewettert.

Adelsheim/Buchen. (tra) Auf die Berufung der Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Adelsheim am 12. Januar vom Landgericht Mosbach aufgehoben. Die Angeklagte wurde freigesprochen. In der Urteilsbegründung ist zu lesen, dass das der Angeklagten zur Last gelegte Verhalten weder den Straftatbestand der üblen Nachrede noch denjenigen der Beleidigung erfüllt.
Update: Mittwoch, 1.
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+