Gundelsheim

252.230 Euro für Schloss Horneck

Wahrzeichen wird bis März 2019 saniert - Kultur- und Begegnungszentrum für alle

07.12.2018 UPDATE: 09.12.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden

Das Schloss Horneck in Gundelsheim wird zu einem Kultur- und Begegnungszentrum umgebaut und saniert. Die Maßnahme wird mit 252 230 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes Baden-Württemberg gefördert. Foto: Stadt Gundelsheim

Gundelsheim. (rnz/pm) Hoch über den Ufern des Neckars thront das Schloss Horneck und bietet einen traumhaften Blick auf die Altstadt Gundelsheims und das Neckartal. Der "Verein siebenbürgisches Kulturzentrum Schloss Horneck", dem das altehrwürdige Gebäude gehört, will aus dem Wahrzeichen der Stadt Gundelsheim bis März 2019 einen Ort der Begegnung für alle Menschen schaffen. In Zukunft soll das Schloss ein Zentrum für die Siebenbürgischen Sachsen sein und gleichzeitig auch Touristen und Gästen aus Wirtschaft und Wissenschaft offen stehen.

Finanziell unterstützt wird der Umbau und die Renovierung des Schlosses zum Kultur- und Begegnungszentrum nun durch das Denkmalförderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Neckarsulm, Dr. Bernhard Lasotta, bekannt gab, sollen 252.230 Euro an Fördermitteln bereitgestellt werden. "Das Engagement der Siebenbürger, ihre Institutionen in Gundelsheim zu bündeln und das Schloss Horneck weiter sinnvoll zu nutzen, wird dadurch nachhaltig unterstützt", so Dr. Lasotta.

Ihm sei es wichtig, dass die kulturprägenden Bauwerke und Denkmäler in unserer Heimat auch in Zukunft erhalten bleiben. Sie prägten unsere Identität. Sie zu schützen, bedeute auch unsere kulturelle Identität zu schützen. "Dies gelingt durch das neue Nutzungskonzept im Schloss Horneck in hervorragender Weise", Erklärte der Landtagsabgeordnete.

Teil des Antrags zur Aufnahme in das Denkmalförderprogramm waren 108 so genannte Raumbücher mit der Beschreibung aller Arbeiten, die in den einzelnen Schlosszimmern durchzuführen sind. Diese hatten einen Umfang von über 1000 Seiten. "Es liegt also noch viel Arbeit vor uns", sagte Lasotta.

Die Schlossanlage Horneck stellt ein Kulturdenkmal besonderer Bedeutung gemäß Paragraf 28 des Denkmalschutzgesetzes dar. Hauptbestandteil ist das Schlossgebäude, das anstelle eines Vorgängerbaus im 16. Jahrhundert in weiten Teilen neu erstellt, 1724 bis 1728 durch den Ordensbaumeister Franz Keller umgestaltet und 1897 zum Sanatorium umgebaut wurde. Der aktuelle Umbau erfolgt unter den Gesichtspunkten der Denkmalpflege, das heißt: im Rahmen der Sanierung muss der wertvolle Bestand aus der mittelalterlichen Bauzeit, der barockzeitlichen Umgestaltung bis zur Umgestaltungsmaßnahme im ausgehenden 19. Jahrhundert gewahrt und gesichert werden.

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Die Fördermittel aus dem Denkmalförderprogramm werden für die Teilfinanzierung einer Reihe von Sanierungsarbeiten genutzt. Natursteinwände, Steinelemente und Verfugungen werden Instand gesetzt. Dazu kommen außerdem Zimmerarbeiten, vorwiegend Sicherungsarbeiten an der bestehenden Holzkonstruktion. Zudem wird der historische Fensteranstrich saniert und neuangestrichen, die historischen Putz- und Stuckgliederungen sollen unter anderem Instand gesetzt und Türen, Lamberien sowie Brüstungen repariert werden. Nicht denkmalgerechte Bodenbeläge (PVC) werden bereichsweise durch neue Parkettböden ersetzt und verdeckte Parkettböden freigelegt und aufgearbeitet. Dazu kommen noch die Malerarbeiten.

Und zu guter Letzt werden auch die begleitenden Untersuchungen, Dokumentationen und die qualifizierte Betreuung durch die Architekten, Gutachter und Restauratoren gefördert.

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