Atommüll aus Obrigheim

Neckarwestheim nimmt einen Eilantrag zurück

Über einen zweiten Eilantrag soll in der kommenden Woche entschieden werden

13.06.2017 UPDATE: 13.06.2017 17:01 Uhr 39 Sekunden
Obrigheimer Anlegestelle, an der die Castoren auf die Transportschiffe nach Neckarwestheim verladen werden. Archiv-Foto: schat

Obrigheim/Neckarwestheim. (lu) Mit zwei Eilanträgen hatte die Gemeinde Neckarwestheim versucht, den Transport von Atommüll aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim per Schiff nach Neckarwestheim sowie die Einlagerung der Kernbrennstoffe im dortigen Zwischenlager vorerst zu verhindern. Wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung bekanntgab, wurde einer dieser Anträge – der gegen die Einlagerung – am heutigen Dienstag zurückgezogen.

Zuvor habe die Gemeinde versucht, eine Fristverlängerung für die Begründung dieses Antrags zu erreichen. Nachdem diese abgelehnt worden sei, habe die Gemeinde ihren Antrag am heutigen Tag des Ablaufs der gesetzlichen Frist zurückgenommen, erklärte ein VGH-Sprecher auf Nachfrage. Als Grund sei der zweite, noch beim Verwaltungsgericht Berlin anhängige Eilantrag gegen den Transport der Castorbehälter auf dem Neckar angeführt worden. "Wenn diesem Antrag stattgegeben wird, erübrigt sich bis auf Weiteres auch die Frage der Einlagerung", so der Gerichtssprecher gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung.

Über den Eilantrag gegen die Transportgenehmigung soll im Laufe der kommenden Woche entschieden werden. Danach besteht noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen.

 

 

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.